Saisonarbeiter

Datum des Artikels 01.09.2017

Die MIT fordert die Beibehaltung einer kurzfristigen Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften auf drei Monate, bzw. 70 Tage. Die bestehende temporäre Regelung zu §115 SGB IV hat sich seit 2015 bewährt und soll daher über den 31.12.2018 entfristet werden.

Die große Koalition hat die temporäre Regelung zur Erleichterung für Saisonbetriebe im Jahr 2014 mit Wirkung zu 2015 eingesetzt. Damit wurde den Betrieben, die an derer Stelle gerade durch den gesetzlichen Mindestlohn massiv wirtschaftlich betroffen sind, eine Verlängerung der Beschäftigungsdauer einer kurzfristigen, sozialversicherungsfreien Anstellung ermöglicht.
Auf Drängen der SPD soll diese Regelung zum 01.01.2019 um rund 30% auf 50 Arbeitstage reduziert werden. Dies hätte gravierende Folgen für die Saisonbetriebe:

  • Zur Wahrung sozialversicherungsfreier Beschäftigung müssten Saisonarbeitskräfte während einer dreimonatigen Erntezeit ausgetauscht werden, was zu zusätzlichem Aufwand für Suche und Einarbeitung führt.
  • Die Strukturen der Arbeitnehmergruppen würden größerer Unruhe durch höhere Fluktuation ausgesetzt werden.
  • Die Missbrauchsgefahr nimmt zu, wenn Saisonkräfte zur Sicherung dreimonatiger Einkünfte bei unterschiedlichen Arbeitgebern arbeiten.

Die CDU setzt sich weiterhin für wettbewerbsfähige Landwirtschaft ein, die Regelung zur Beschäftigungsdauer ermöglicht es vor allem Saisonbetrieben (Spargel-, Obst und Gemüseerzeuger) ein Kernproblem zu beseitigen.