Aktueller Status:
Die Vorschläge sind in einen
Richard Praetorius schrieb am 14. März 2022
Die Vorschläge sind in einen Antrag der AG-Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebracht und an den Fachreferenten im Konrad-Adenauer-Haus geschickt worden.
Die MIT fordert:
- die sofortige Absenkung der Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.
- die sofortige Absenkung der Energiesteuer für Erdgas (0,55 ct/kWh) und Heizöl (0,62 ct/kWh) auf den von der EU vorgeschriebenen Mindeststeuersatz.
- die Abschaffung der EEG-Umlage für alle Stromkunden rückwirkend zum 1. Januar 2022.
- die Absenkung der Stromsteuer von derzeit 20,5 EUR/MWh auf den von der EU vorgeschriebenen Mindeststeuersatz von 1 EUR/MWh bei nichtgewerblicher Nutzung und 0,5 EUR/MWh bei gewerblicher Nutzung.
- die Aussetzung der CO2-Bepreisung bis sich die Energiepreise normalisiert haben.
- die Verlängerung der Stromsteuer-Erstattung für die energieintensive Industrie nach §§ 10 StromStG, 55 EnergieStG (sog. Spitzenausgleich).
- die Einführung eines Industriestrompreises und weitere Maßnahmen zur Sicherung einer wettbewerbsfähigen Energieversorgung von produzierenden Unternehmen.
(137 KB) Präsidiumsbeschluss zur Energiepreisbremse
Die CDU-/CSU-Bundestags
Die CDU-/CSU-Bundestags-Fraktion hat in ihrem Gesetzentwurf "Sofortprogramm für Unternehmen und Beschäftigte" die Forderungen des Beschlusses aufgegriffen, darunter die Absenkung der Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent, die Absenkung der Stromsteuer von derzeit 20,5 EUR/MWh auf den von der EU vorgeschriebenen Mindeststeuersatz von 1 EUR/MWh bei nichtgewerblicher Nutzung und 0,5 EUR/MWh bei gewerblicher Nutzung, Verlängerung der Stromsteuer-Erstattung für die energieintensive Industrie nach §§ 10 StromStG, 55 EnergieStG.