Schnell handeln: Energiepreise senken, Bürger entlasten [MIT-Präsidium]

Aktueller Status:

Die CDU-/CSU-Bundestags

Die CDU-/CSU-Bundestags-Fraktion hat in ihrem Gesetzentwurf "Sofortprogramm für Unternehmen und Beschäftigte" die Forderungen des Beschlusses aufgegriffen, darunter die Absenkung der Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent, die Absenkung der Stromsteuer von derzeit 20,5 EUR/MWh auf den von der EU vorgeschriebenen Mindeststeuersatz von 1 EUR/MWh bei nichtgewerblicher Nutzung und 0,5 EUR/MWh bei gewerblicher Nutzung, Verlängerung der Stromsteuer-Erstattung für die energieintensive Industrie nach §§ 10 StromStG, 55 EnergieStG.

Die Vorschläge sind in einen

Die Vorschläge sind in einen Antrag der AG-Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebracht und an den Fachreferenten im Konrad-Adenauer-Haus geschickt worden.

Datum des Artikels 14.03.2022
Beschluss

Die Energiepreise sind für Bürger und Betriebe in den letzten Monaten dramatisch gestiegen. Neben den für jeden offensichtlichen Preissprüngen bei Kraftstoffen zeigt sich die Entwicklung der Energiepreise auch bei Gas, Heizöl und Strom. Diese Preissteigerungen bei Energie treffen alle, insbesondere die Leistungsträger unserer Gesellschaft, nämlich unsere Familien, mittelständischen Betriebe und ihre Mitar-beiter. Die ersten Betriebe stellen ihre Arbeit bzw. Produktion ein. Manche sehen sich von Insolvenz bedroht, sofern nicht die Notbremse gezogen wird. Die Bundesregierung muss deshalb sofort reagieren, um wirtschaftlichen Verwerfungen entgegenzuwirken und damit auch den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft zu sichern.

Die MIT fordert:

  • die sofortige Absenkung der Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.
  •  die sofortige Absenkung der Energiesteuer für Erdgas (0,55 ct/kWh) und Heizöl (0,62 ct/kWh) auf den von der EU vorgeschriebenen Mindeststeuersatz.
  • die Abschaffung der EEG-Umlage für alle Stromkunden rückwirkend zum 1. Januar 2022.
  • die Absenkung der Stromsteuer von derzeit 20,5 EUR/MWh auf den von der EU vorgeschriebenen Mindeststeuersatz von 1 EUR/MWh bei nichtgewerblicher Nutzung und 0,5 EUR/MWh bei gewerblicher Nutzung.
  • die Aussetzung der CO2-Bepreisung bis sich die Energiepreise normalisiert haben.
  • die Verlängerung der Stromsteuer-Erstattung für die energieintensive Industrie nach §§ 10 StromStG, 55 EnergieStG (sog. Spitzenausgleich).
  • die Einführung eines Industriestrompreises und weitere Maßnahmen zur Sicherung einer wettbewerbsfähigen Energieversorgung von produzierenden Unternehmen.