Schuldenbremse

Datum des Artikels 12.12.2023
MittelstandsMagazin

MIT:Standpunkt
Die Schuldenbremse muss stehen
Das Karlsruher Urteil weist den Weg: Ein Plädoyer für nachhaltige Finanzen

MIT:Standpunkt
Die Schuldenbremse muss stehen
Das Karlsruher Urteil weist den Weg: Ein Plädoyer für nachhaltige Finanzen

Mit seinem weit reichenden Urteil vom 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht die Schuldenbremse gestärkt. Sie besagt, dass der Bund sich nur in Höhe von 0,35 Prozent des BIP verschulden darf.  Die Schuldenbremse kann „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“ temporär ausgesetzt werden. 
Die MIT hat sich in ihrem Beschluss „Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen sichern“ vom Februar 2023 klar zu einer konsequenten Anwendung der Schuldenbremse bekannt und einen transparenten Umgang mit Sondervermögen und Nachtragshaushalten eingefordert. Dafür gibt es gute Gründe:
• Die Schuldenbremse schafft Generationengerechtigkeit. Die heutigen Herausforderungen dürfen nicht auf dem Rücken der kommenden Generation bewältigt werden.
• Die Schuldenbremse ist eine Ausgabenbremse. Sie schafft Anreize für Reformen und Strukturveränderungen und zwingt zu Priorisierungen. Sie sorgt dafür, dass die Politik mit dem auskommen muss, was sie hat: Prognostizierte Steuereinnahmen von 962 Mrd. Euro in 2024.
• Die Schuldenbremse schafft Spielräume. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird der Kapitaldienst des Bundes bald 40 Milliarden Euro betragen. Weitere Verschuldung schränkt daher künftige Spielräume ein.
Das Bundesverfassungsgericht setzt dem Haushaltsgesetzgeber in seinem Urteil klare Leitplanken:
• Sondervermögen dürfen nicht genutzt werden, um die Schuldenbremse zu umgehen.

• Eine Notsituation darf nicht ausgerufen werden bei „Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind“.

• Der Klimawandel ist keine Notsituation im Sinne der Schuldenbremse: Dies käme „einer faktischen Abschaffung der Schuldenbremse gleich.“
SPD und Grüne, aber auch Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft, fordern nun eine Reform der Schuldenbremse, um kreditfinanzierte Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen. Gegen dieses auf den ersten Blick nachvollziehbare Argument gibt es jedoch gewichtige Einwände:
Erstens schwächt es das Vertrauen in unseren Rechtsstaat, wenn das Grundgesetz „nach Kassenlage“ geändert würde. Zweitens müssen auch Schulden für Investitionen von unseren Kindern und Enkeln zurückgezahlt werden, so dass sie deren Spielräume einschränken. Drittens ist der große Investitionsbedarf in Deutschland nicht Folge einer Sondersituation, sondern Kernaufgabe des Staates sowie der Unternehmen. Die staatlichen Investitionsvorhaben sollten daher aus dem Kernhaushalt bestritten werden. Viertens besteht die Gefahr, dass nach und nach immer mehr Staatausgaben als „Investitionen“ deklariert würden und die Schuldenbremse so ad absurdum geführt wird.  
Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit seinem Urteil die Haltung der MIT für eine konsequente Anwendung der Schuldenbremse: Nun ist die Zeit für nachhaltiges Haushalten, für Haushaltstransparenz, für Priorisierungen und für einen effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Steuereinnahmen.

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