Sicherheit im Alter – passgenaue Altersvorsorge Selbstständigen ermöglichen

Datum des Artikels 18.09.2020
Beschluss

Unternehmerische Eigenverantwortung, hohe Leistungsbereitschaft und Flexibilität zeichnet die mehr als 4 Mio. Selbstständigen in unserem Land aus. Sie sind eine der heterogensten Gruppen in der deutschen Arbeitswelt. Und so vielseitig ihre Berufsbilder sind, so vielseitig ist auch deren Absicherung im Alter. Mehr als 60% der Selbstständigen verfügen über Immobilien-, Geld- und Anlagevermögen von mindestens 100.000 Euro. Rund 400.000 sind über berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Rund die Hälfte aller Selbstständigen hat Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die meisten sorgen daher bereits hinreichend für das Alter vor. Die Altersvorsorgepflicht darf deshalb nicht zu einer Rentenversicherungspflicht werden.

Für eine passgenaue Altersvorsorge von Selbstständigen fordert die MIT:

  • Altersvorsorgepflicht nur auf künftige und junge Selbstständige begrenzen:

Eine gute und auskömmliche Altersvorsorge beruht auf einer langfristigen und kontinuierlichen Ansparphase. Die meisten Selbständigen haben längst mit dem Aufbau ihrer Altersvorsorge begonnen. Deshalb sollten nur Existenzgründer von einer Vorsorgepflicht erfasst werden, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  • Echte Opt-out-Alternativen schaffen und zulassen:

Selbstständige sollen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen dürfen. Dazu soll die Riester-Rente für alle Erwerbstätigen geöffnet werden und die staatliche Förderung dynamisiert werden. Als weitere Vorsorgeform soll ein Vorsorgekonto geschaffen werden, das ein insolvenz- und pfändungssicheres Vorsorgedepot mittels Wertpapieren ermöglicht.

  • Ausnahmen für Existenzgründer beibehalten:

Existenzgründer sollen während der ersten 3 Gründungsjahre von der Altersvorsorgepflicht befreit werden. Anfangs wird jedes verfügbare Kapital für den Aufbau des Unternehmens benötigt und investiert. Deshalb dürfen Existenzgründer nicht mit zusätzlichen finanziellen Belastungen konfrontiert werden. Der Weg in die Selbstständigkeit würde sonst erschwert oder gar verhindert.

  • Beitragsbelastung flexibel und moderat gestalten:

Sowohl bei Kranken- und Pflegeversicherung, als auch bei der Altersvorsorge müssen flexible Beitragszahlungen ermöglicht werden. Bereits heute sind Selbstständige mit hohen Beitragslasten in der Kranken- und Pflegeversicherung konfrontiert. Eine Altersvorsorgepflicht darf nicht dazu führen, dass zu hohe Beitragslasten eine Selbstständigkeit unattraktiv machen. Schwankenden Einnahmen muss daher Rechnung getragen werden. Analog zu abhängig Beschäftigten soll auch nur das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit als Beitragsbemessungsgrundlage herangezogen werden.

  • Krankenversicherungsbeiträge einkommensbezogen erheben:

Bevor eine Vorsorgepflicht für Selbstständige eingeführt wird, müssen die Krankenversicherungsbeiträge von allen Selbstständigen einkommensbezogen erhoben werden. Eine Altersvorsorgepflicht ist nur schwer möglich, wenn nicht zeitgleich Erleichterungen bei der Erhebung von Sozialbeiträgen hergestellt werden und Arbeitnehmer und Selbstständige vergleichbaren Regeln unterliegen.

  • Altersvorsorgepflicht rechtsicher und unbürokratisch anlegen:

Das Verfahren zur Einführung und Prüfung der Altersvorsorge muss über einen reibungslosen Datenabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzverwaltung erfolgen. Die Finanzbehörden verfügen bereits über die erforderlichen Informationen zu den Einkünften und Altersvorsorgeaufwendungen eines jeden Selbstständigen. Ein Datenabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden ist effizient und unbürokratisch und würde die Akzeptanz der Altersvorsorgepflicht bei den Selbstständigen fördern.