Sofortprogramm zur Entlastung von hohen Preisen

Datum des Artikels 13.06.2022

Der Überfall Russlands auf die Ukraine stellt die Politik vor große Herausforderungen. Von der Preisexplosion an der Tankstelle und am Gashahn sind Unternehmen und Haushalte gleichermaßen betroffen. Die Bundesregierung muss die Versorgung mit be-zahlbarer Energie gewährleisten, die politisch verursachten Belastungen der Bevölke-rung müssen in der Breite und für alle spürbar gedämpft werden. Allerdings erweist sich die seit dem 1. Juni für drei Monate geltende Senkung der Energiesteuer („Tankrabatt“) als Subventionsprogramm für Ölkonzerne, die die Steuerreduzierung allenfalls zum Teil an die Kunden durch Preissenkungen weiter gegeben haben. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert, Berufstätige spürbar zu entlasten (Entfernungspauschale auf 0,50 Euro/km ab dem ersten Kilometer erhöhen), die Stromsteuer für Haushalte und Unternehmen auf den EU-Mindestsatz senken und die Besteuerung der Einkommen anpassen.

Der Überfall Russlands auf die Ukraine stellt die Politik vor große Herausforderungen. Von der Preisexplosion an der Tankstelle und am Gashahn sind Unternehmen und Haushalte gleichermaßen betroffen. Die Bundesregierung muss die Versorgung mit bezahlbarer Energie gewährleisten, die politisch verursachten Belastungen der Bevölkerung müssen in der Breite und für alle spürbar gedämpft werden. Allerdings erweist sich die seit dem 1. Juni für drei Monate geltende Senkung der Energiesteuer („Tankrabatt“) als Subventionsprogramm für Ölkonzerne, die die Steuerreduzierung allenfalls zum Teil an die Kunden durch Preissenkungen weiter gegeben haben. Das wird so lange so bleiben, wie es Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nicht gelingt, seine Fachaufsicht über die Wettbewerbsbehörden und Missbrauchsaufsicht dazu zu nutzen, einen funktionierenden Wettbewerb auf dem hoch konzentrierten Markt für fossile Brennstoffe zu gewährleisten. Nur dann wird der Tankrabatt zu einer Entlastung der Bürger führen. Durch das Nicht-Handeln der Kartellbehörden unter Aufsicht des Bundeswirtschaftsministers werden die hohen Spritpreise billigend in Kauf genommen. Die Bestimmung und das Verbot von „Übergewinnen“ ist nicht zielführend, weil diese weder für einzelne Branchen rechtlich möglich sind, noch genau ermittelt werden kann, welche Gewinne darunter fallen würden.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert:

1. Berufstätige spürbar entlasten –
Entfernungspauschale auf 0,50 Euro/km ab dem ersten Kilometer erhöhen

Die Entfernungspauschale soll von 0,30 Euro (ab dem ersten Entfernungskilometer) und 0,38 Euro (ab dem 21 Entfernungskilometer) auf 0,50 Euro angehoben. Dieser neue einheitliche Satz von 0,50 Euro soll ab dem ersten Kilometer gelten. Die krisenbedingt hohen Kraftstoffpreise belasten insbesondere Berufstätige, aber auch die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel werden mutmaßlich steigen. Die Entfernungspauschale kommt allen Berufstätigen mit Arbeitswegen zugute, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.

2. Stromsteuer für Haushalte und Unternehmen auf den EU-Mindestsatz senken
Die Stromsteuer soll auf das EU-Mindestmaß von 0,05 Cent/kWh (Unternehmen) bzw. 0,1 Cent/kWh (Haushalte) gesenkt werden. Stromabnehmer werden in Deutschland vom Staat gemäß StromStG derzeit mit 2,05 Cent Stromsteuer für jede kWh belastet. Für Unternehmen liegen die Belastungen damit um den Faktor 40, für Haushalte um den Faktor 20 über dem EU-Mindestmaß!

3. Besteuerung der Einkommen anpassen
Die Wirkung der kalten Progression im Einkommensteuertarif muss verhindert werden. Der Einkommensteuertarif muss deshalb vorzeitig an die unvorhersehbar hohe Inflationsrate angepasst werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 soll der Einkommensteuertarif entsprechend der für dieses Jahr nun prognostizierten Anhebung der Verbraucherpreise angehoben werden. Konkret bedeutet dies eine Erhöhung des Grundfreibetrags und eine Verschiebung aller Einkommenssteuerklassen. Somit können alle Lohn- und Einkommensteuerzahler – also Arbeitnehmer und große Teile des Mittelstands – unmittelbar entlastet werden. Der Staat darf nicht von den inflationsbedingt höheren Mehreinnahme zu Lasten der Steuerzahler profitieren.