Sondervermögen Infrastruktur in der Umsetzung

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 8. JULI 2025

Deutschland steht vor historischen Herausforderungen. Neben den Fragen der inneren und äußeren Sicherheit, des demografischen Wandels oder der Bekämpfung des Klimawandels steht hier vor allem die seit Jahren schwindende wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit im Fokus. Im Draghi-Bericht zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit werden Handel, Energie und Verteidigung als drei Schlüsselfaktoren identifiziert, die das europäische Wachstums- und Wohlstandsmodell nach Ende des Zweiten Weltkrieges über Jahrzehnte getragen haben, deren Wachstumsbeiträge nun aber zu schwinden drohen.

Parallel hierzu verlangsamt sich das europäische Produktivitätswachstum seit Jahren kontinuierlich, und der demografische Wandel schlägt immer mehr auf das Arbeitsangebot durch. Der Klimawandel erfordert zudem eine Erneuerung des Kapitalstocks, um die Energieeffizienz des BIPs zu steigern. All diese Faktoren belasten die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland strukturell und haben bereits jetzt zu einem deutlich reduzierten Produktionspotenzial geführt. Aktuelle Analysen schätzen das Produktionspotenzial für den Zeitraum 2024 bis 2029 – je nach Methode – auf magere 0,6 % (EU-Methode) bzw. äußerst magere 0,3 % (modifizierte EU-Methode). Zum Vergleich: Im Zeitraum 1996 bis 2024 betrug das Produktionspotenzial jährlich 1,2 %.

Ein moderner und leistungsfähiger Kapitalstock ist wesentliche Grundlage für dynamisches Wirtschaftswachstum einer Volkswirtschaft. Sinkt oder altert der Kapitalstock, ist dies nicht nur kurzfristig ein Problem, weil es im Rückblick eine unzureichende Investitionstätigkeit signalisiert. Es trübt auch die mittel- und langfristigen Wachstumsperspektiven spürbar ein. Neben dem privaten Kapitalstock ist auch der öffentliche Kapitalstock von großer Bedeutung für eine Volkswirtschaft. Zwar reicht eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur allein nicht aus, um dynamisches Wachstum zu generieren; dazu müssen auch etliche andere Rahmenbedingungen wie das Steuersystem oder die wirtschaftliche Freiheit passen. Unstrittig ist aber, dass eine marode Infrastruktur wirtschaftliches Handeln massiv beeinträchtigen kann.

Das preisbereinigte Netto-Anlagevermögen ist in Deutschland seit 2000 zwar angestiegen, allerdings nur mit einer an Stagnation grenzenden jährlichen Wachstumsrate von 0,1 % zwischen 2000 und 2023. Seit 2020 nimmt das Netto-Anlagevermögen in absoluter Höhe sogar ab. Wird der öffentliche Kapitalstock nach unterschiedlichen Sektoren betrachtet, zeigen sich gravierende Unterschiede. V.a. das preisbereinigte Netto-Anlagevermögen im öffentlichen Hochbau ist in den letzten Jahrzehnten massiv geschrumpft: Zwischen 2000 und 2023 fiel es um knapp 0,8 % p.a. Auch der Kapitalstock im Tiefbau ist seit einigen Jahren rückläufig – wenngleich nicht so stark wie beim Hochbau. Erschreckend ist außerdem der Modernitätsgrad des öffentlichen Kapitalstocks, d.h. das Nettoanlagevermögen im Verhältnis zum Bruttoanlagevermögen, der den Anteil des noch nicht abgeschriebenen Kapitalstocks angibt. Dieser ist seit Jahrzehnten kontinuierlich gefallen: Von 61,2 % im Jahr 2000 auf 53,7 % im Jahr 2023.

All das macht deutlich: Deutschlands Infrastruktur lebt seit Jahrzehnten von seiner Substanz und braucht dringend eine umfassende Modernisierung. Zu diesem Zweck haben Bundestag und Bundesrat am 18. März 2025 das Grundgesetz geändert, um ein Sondervermögen in Höhe von 500 Mrd. Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ einzurichten. Zu diesen Infrastrukturinvestitionen gehören insbesondere folgende Bereiche: 

• Verkehr
Digitalisierung der Schiene, Investitionen in das Bestandsnetz der Bahn, einschließlich Hochleistungskorridoren, Brücken, Bahnhöfe, Brückenmodernisierung im Bereich Straße, Investitionen in die Sanierung und Engpassbeseitigung von Straße, Schiene und Wasserstraße, Ersatz maroder Brücken, Modernisierung von See- und Binnenhäfen, Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur.

• Energieinfrastruktur
Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit und Entlastung der Energiepreise

• Forschung und Entwicklung
Hightech-Agenda, Investitionen in die Forschungsinfrastruktur

• Digitalisierung
Breitbandausbau, Mobilfunk, Digitalisierung der Verwaltung

• Zudem: Förderung des Neubaus sowie Transformationsfonds für Krankenhäuser
Ziel ist es, mit diesen wachstumsfördernden Investitionen die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wieder zu stärken und der Wirtschaft zum Aufschwung zu verhelfen. Langfristiges Ziel ist die Erhöhung des deutschen Potenzialwachstums auf über ein Prozent. Mit dem Sondervermögen geht ebenso die Erwartung einher, dass ein Zuwachs öffentlicher Investitionen eine neue Dynamik bei privaten Investitionen auslösen wird.

Voraussetzung zum Erreichen dieser Ziele ist, dass die freigewordenen Mittel ausschließlich investiv verausgabt werden. Das wird im Grundgesetz gemäß Artikel 143h durch den Aspekt der Zusätzlichkeit geregelt. Diese liegt vor, „wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird“. Durch diese Bedingung wird auch die Schuldenbremse weiter eingehalten, die ursprünglich vor allem eingeführt wurde, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Zudem gilt es zu verhindern, dass bestehende staatliche Maßnahmen und Projekte, die bisher aus dem Kernhaushalt finanziert werden, nun in das Sondervermögen verschoben werden. Dadurch bestünde die Gefahr, dass die im Kernhaushalt freigewordenen Mittel bspw. für konsumtive Zwecke verwendet werden, wodurch wiederum die Wirkung des Sondervermögens für zusätzliche Investitionen verpuffen könnte. Daher muss unabhängig des Sondervermögens weiterhin gelten, alle staatlichen Ausgaben des Kernhaushaltes auf ihre Notwendigkeit hin zu evaluieren und entsprechend anzupassen. Diese Regeln des Bundes sollten auch für die Verwendung des Sondervermögens in den Ländern gelten.

500 Mrd. Euro – oder knapp 42 Mrd. Euro jährlich über eine Laufzeit von 12 Jahren – mag auf den ersten Blick viel erscheinen. Auf der anderen Seite sind die öffentlichen Finanzierungsbedarfe wie oben geschildert riesig und 40 % des Sondervermögens sind bereits „vorreserviert“: 100 Mrd. Euro für den Klima- und Transformationsfonds (jährlich 10 Mrd. Euro für 10 Jahre) und weitere 100 Mrd. Euro für die Bundesländer (für deren Infrastrukturinvestitionen). Mindernd kommt hinzu, dass das Volumen des Sondervermögens preisbereinigt bei deutlich unter den 500 Mrd. Euro liegen wird. Daher ist es nicht nur wichtig, die Mittel kosteneffizient zu verteilen und einzusetzen, es erfordert auch eine Mobilisierung privaten Kapitals, um der Größe der Aufgaben gerecht werden zu können.

Forderung nach Gesamtkonzept

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert deshalb für das Sondervermögen Infrastruktur eine ganzheitliche wirtschaftliche Betrachtung, klare Governance-Regeln sowie den Einsatz eines intelligenten Instrumentenmixes, um durch die Mobilisierung von privatem Kapital mehr Finanzierungsspielräume zu schaffen. Für die gesamtheitliche Betrachtung des Sondervermögens sind aus Sicht der MIT folgende Aspekte zentral:

• Eine klare Priorisierung der Ausgaben: Hier fordert die MIT einen besonderen Fokus auf wachstumswirksame Investitionen, allen voran in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur und Digitalisierung. Ausgaben, die auch nur im geringsten Anlass zu der Vermutung geben, dass sie konsumtiven Charakter haben, sind zu unterlassen. Ein Beispiel hierfür sind Prämien für den Kauf von E-Autos.

• Eine zusammenhängende Betrachtung einzelner Projekte: Dies ist wichtig, damit mit den realisierten Projekten die größtmögliche gesamtwirtschaftliche Rendite erzielt werden kann. Möglichst viele Projekte sollten daher in ihrer gesamtwirtschaftlichen Wirkung verzahnt sein. So macht es z.B. wenig Sinn, wenn auf einer Autobahn ein Knotenpunkt beseitigt wird, wenige Kilometer später aber ein weiterer bestehen bleibt. Der volkswirtschaftliche Nutzen des ersten Projekts ist damit nahezu null. Gleiches gilt für Wasserwege, wenn Schleusen auf bestimmten Routen nur vereinzelt ertüchtigt werden oder wenn digitale Netze nicht auf der ganzen Strecke bis zum Unternehmen bzw. Haushalt leistungsfähig sind.  Ziel sollte daher die Ertüchtigung kompletter Verkehrsachsen sein – auch wenn dies vielfach nur langfristig zu erreichen sein wird.

• Einbindung des Mittelstands und des Handwerks: Kleine und mittlere Unternehmen leiden seit vielen Jahren im besonderen Maße unter der maroden Infrastruktur, weil ihre Geschäftstätigkeiten oftmals nahezu vollständig auf das Inland konzentriert sind. Es ist daher im besonderen Interesse der KMU, dass die Infrastruktur ertüchtigt wird. In diesem Zusammenhang fordert die MIT, dass der Mittelstand bei Großprojekten, die sinnvollerweise von Generalunternehmern mit entsprechender Erfahrung geplant und durchgeführt werden, für die Ausführung von Teilprojekten gezielt eingebunden werden. 

Forderung nach Governance

Aus Sicht der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) gehören zu den wichtigsten Governance-Regeln für das Sondervermögen: 

• Eine gezielte Förderung von Projekten und Sektoren, die mit dem größten gesamtwirtschaftlichen Nutzen verbunden sind. 

• Die Entwicklung einer ganzheitlichen Strategie, um Ausgaben zu tätigen. Die erwartete Rendite eines Projekts darf dabei nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss idealerweise in einem Zusammenhang mit angrenzenden und komplementären Projekten betrachtet werden. 

• Die Erarbeitung von standardisierten, digitalen und schlanken Förderanträgen. Insbesondere die Standardisierung erscheint wichtig, um die Vergleichbarkeit zwischen Projekten herstellen zu können. Möglichst schlanke und standardisierte Antragsverfahren sind wichtig, um auch dem Mittelstand eine Chance zu geben, sich an Ausschreibungen zu beteiligen. In diesem Zusammenhang fordert die MIT auch eine bevorzugte Vergabe von Großprojekten an erfahrene Projektentwickler, die bei der Realisierung und in der Betriebsphase bewusst den Mittelstand einbinden.

• Das Vorhalten einer Datenbank, in der Projekte standardisiert und gebündelt werden, damit sie die für viele Investoren erforderliche Losgröße aufweisen und Transparenz über die angebotenen Infrastrukturprojekte hergestellt wird, insbesondere auch für internationale Investoren.

• Eine regelhafte Evaluierung von Projekten im Nachgang, um Lerneffekte für das Sondervermögen zu generieren. Das Sondervermögen hat eine beträchtliche Laufzeit von zwölf Jahren. Da wäre es für den schlussendlichen Erfolg der eingesetzten Mittel vorteilhaft, wenn die Governance im Sondervermögen einen lernenden Charakter hat.  

Forderung nach möglichst vielen Finanzierungsvarianten

Um den gewünschten Erfolg des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz sicher zu stellen und angesichts der Höhe der erforderlichen finanziellen Mittel, ist es zwingend erforderlich, privates Kapital über die Einbindung möglichst vieler Finanzierungsvarianten und Investoren zu mobilisieren. Dabei ist es entscheidend, dass die Finanzierungsinstrumente anhand ihrer positiven Wirkung auf den Kapitalstock bewertet werden. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert (MIT):

• Den Einsatz geeigneter Mischfinanzierungen zwischen Staat und Investor.

• Die verfügbaren Finanzierungsinstrumente strategisch miteinander zu verbinden: Instrumente wie ÖPP, Leasing, Fonds, öffentliche Fördermittel sowie staatliche Bürgschaften eröffnen vielfältige Möglichkeiten jenseits klassischer Haushaltsmittel.

• Förderprogramme so zu gestalten, dass sie nicht zu einem „crowding out“ privater Investitionen führen: Öffentliche Mittel sollten gezielt zusätzliche Impulse setzen, private Investitionen aktivieren und dort ansetzen, wo Märkte allein nicht ausreichend wirken.

• Die jeweiligen Stärken und Anwendungsfelder der verfügbaren Finanzierungsinstrumente passgenau und zielorientiert zu nutzen:

• Fondskonzepte sichern den langfristigen Erfolg großer Infrastrukturprojekte durch den starken Fokus auf Baugeschwindigkeit, Kosten und Wirtschaftlichkeit; sichern über die eindeutig definierten Renditeerwartungen der Investoren einen klaren zeitlichen Rahmen, der dem Investitionsdruck angemessen ist; ermöglichen den Einsatz der gesamten Bandbreite von Expertise im Bereich Infrastruktur; erlauben die Einbindung von Kapital, welches sonst ungenutzt bliebe, etwa aus den Bereichen Family Offices oder privater Sparer.

• Öffentlich-Private-Partnerschaften ermöglichen Effizienzgewinne durch einen umfassenden Lebenszyklusansatz. Dabei garantiert ein privates Konsortium eine fachgerechte Ausführungsplanung, hinreichende Finanzierung mit privatem Kapital, den termingerechten Bau sowie einen reibungslosen Betrieb über Service-Level-Agreements für in der Regel 30 Jahre oder mehr; erlauben je nach Risikoappetit auf öffentlicher und privatwirtschaftlicher Seite flexible Risikoallokationen über variable Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen; verbinden als international erprobtes Beschaffungsinstrument die Effizienz und Innovationskraft der Privatwirtschaft mit der öffentlichen Verantwortung und langfristigen Orientierung des Staates; heben Innovationspotentiale im Projekt, statt auf reinen Preiswettbewerb zu setzen; zeichnen sich durch hohe Flexibilität im Projektverlauf aus. So erlauben z. B. modulare Vertragsstrukturen Anpassungen an Technologie- und Regulierungssprünge; koppeln Vergütungskomponenten an den termingerechten Bau, den reibungslosen Betrieb und die fortwährende Instandhaltung von Projekten.

• Leasing schafft für mobile Wirtschaftsgüter finanzielle Flexibilität und ermöglicht eine technologieoffene Nutzung ohne Eigentumserwerb. Besonders in kapitalintensiven Sektoren oder bei schnelllebigen Technologien kann es Märkte schneller durchdringen und Transformationsprozesse beschleunigen; entlastet Haushalte und beschleunigt Investitionen auch dort, wo Off-Balance-Finanzierungen gewünscht oder notwendig sind. Insbesondere bei in Höhe und zeitlich begrenzten Haushaltsmitteln, langen Haushaltszyklen und geringen Umsetzungskapazitäten (z.B. Fachkräfte, Bauzeiten) ist Leasing ein kurzfristig aktivierbarer Hebel.

• Staatliche Garantien und Bürgschaften federn Investitionsrisiken ab, insbesondere dort, wo Marktversagen besteht und Investitionen mit hohem gesamtgesellschaftlichem Nutzen sonst nicht zustande kämen; bieten sich vor allem an, um den Marktzugang und die Skalierung innovativer Technologien zu ermöglichen, bei denen die regulatorischen Unsicherheiten noch sehr hoch sind oder die Markterfahrung fehlt; verbessern das Rendite-Risiko-Profil von Infrastrukturprojekten, indem der Staat gezielt Teile des Riskos übernimmt. Einstiegshürden werden so für private und institutionelle Anleger gesenkt. Bewährte Mittel sind hier die Übernahme von first-loss-Tranchen oder Ausfallgarantien.

• Kreditaufnahmefähigkeit würde für staatlich beaufsichtigte Infrastrukturfinanzierungsgesellschaften die verstärkte Einbindung privaten Kapitals ermöglichen, ohne das die Schuldenbremse hiervon berührt wäre. Bestehende Gesellschaften sind bislang nicht mit einer Kreditaufnahmefähigkeit ausgestattet. So verbietet § 7 Abs. 1 InfraGG der Autobahn GmbH ausdrücklich die Aufnahme von Krediten am Markt. Zusätzlich wäre zu überlegen, diesen Gesellschaften Mittel aus der Nutzung von Infrastruktur direkt zukommen zu lassen. Bislang fließen z. B. die Gebühren aus der LKW-Maut in den Bundeshaushalt. Mit einer direkten Zuweisung würde die Autobahn GmbH über Einnahmen verfügen, mit denen zusätzliches Fremdkapital gehebelt werden könnte.

Bürokratie abbauen, Zugang für Kommunen erleichtern

Damit alle Instrumente effektiv zur Anwendung kommen können, müssen ggf. vorhandene rechtliche Barrieren und fördertechnische Ausschlüsse abgebaut und der Zugang für Kommunen erleichtert werden. Deshalb fordert die MIT:

• Förderprogramme so zu gestalten, dass nicht unbeabsichtigt einzelne Finanzierungsformen benachteiligt werden: Typische Formulierungen wie „Förderauszahlung bei Bilanzzugang“ schließen leasingbasierte Modelle faktisch aus und erschweren sogar Mietkaufmodelle. Solche Regelungen erzeugen eine Wettbewerbsverzerrung zulasten leasingbasierter Modelle und behindern die Verbreitung effizienter, privatwirtschaftlich getragener Investitionsformen. Auch rechtliche Rahmenbedingungen für kommunales Leasing müssen angepasst und harmonisiert werden.

• Die administrativen Rahmenbedingungen zu modernisieren: Gerade Kommunen mit begrenzten Ressourcen werden durch komplexe Verfahren, lange Bearbeitungszeiten und rechtliche Unsicherheiten ausgebremst.

• Bürger in die Finanzierung von Infrastrukturprojekten einzubinden: Über die Einbindung privaten Kapitals besteht die große Chance, die Anlegerkultur in Deutschland nachhaltig zu verändern und die Anlageklasse Infrastruktur in das Bewusstsein privater Anleger zu rücken.

MIT-Beschluss Sondervermögen Infrastruktur