Direktinvestitionen des Staates in Startups lehnt die MIT ab.
Die Erleichterung der Investitionsbedingungen allein reichen aber nicht. Auch die Rahmenbedingungen für Gründer müssen sich verbessern:
- Die MIT fordert deutliche Verbesserungen bei der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenskapital, die für viele Startups ein entscheidendes Mittel zur Führungs- und Fachkräftegewinnung ist. Der steuerliche Freibetrag für die Ausgabe von Anteilen des eigenen Unternehmens muss auf 5.000 Euro pro Jahr erhöht werden. Außerdem darf die Besteuerung nicht schon bei der Übertragung an den Mitarbeiter aufgrund eines fiktiven, meist unrealistischen Wertes erfolgen, sondern erst, wenn der Mitarbeiter die Anteile verkauft, so wie es international üblich ist. Einkünfte aus Mitarbeiterbeteiligungen sollten einheitlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus (selbstständiger) Arbeit eingestuft werden.
- Außerdem setzt sich die MIT für eine Gründer-Schutzzone ein, bei der Unternehmen in den ersten beiden Jahren seit der Gründung von bestimmten bürokratischen Auflagen (z. B. im Steuerbereich, beim Arbeitszeitgesetz, bei Melde- und Statistikpflichten) oder mindestens von möglichen Bußgeldern befreit werden.
(136 KB) Beschluss zur Startup-Förderung
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