Startup-Standort stärken. VC-Investments erleichtern. Bürokratieabbau für Gründer

Datum des Artikels 12.02.2020
Beschluss
Die MIT setzt sich für eine Stärkung des Startup-Standorts Deutschland ein.

Noch in diesem Jahr muss ein Zukunftsfonds für Wagniskapitalfinanzierung in der Wachstumsphase aufgelegt werden, der zunächst mit 1 Milliarde Euro versehen wird und dann auf 10 Milliarden Euro anwachsen soll. Dieser Fonds soll als Dachfonds ausgestaltet werden, d.h. er investiert in andere, rein private Fonds und minimiert so sein Risiko. Der Dachfonds könnte zum Beispiel von der KfW-Capital, der Beteiligungstochter der staatlichen Förderbank KfW, gemanagt werden. Ziel ist es, Mittel für die Wachstumsphase erfolgreicher Startups zu generieren und neue Anlagemöglichkeiten insbesondere für institutionelle Investoren zu schaffen. Die MIT unterstützt dafür das vom Bundeswirtschaftsminister entwickelte „Wasserfallmodell“, bei dem der Staat einen kleineren Anteil „Junior-Anleihen“ und die regulierten institutionellen Investoren wie Versicherungen einen größeren Anteil „Senior-Anleihen“ an dem Fonds halten würden. Dies würde das Verlustrisiko der Investoren weitestgehend minimieren, sodass die Versicherer deutlich weniger Eigenkapital hinterlegen müssen als dies bei herkömmlicher Wagniskapitalfinanzierung der Fall wäre.

Direktinvestitionen des Staates in Startups lehnt die MIT ab.

Die Erleichterung der Investitionsbedingungen allein reichen aber nicht. Auch die Rahmenbedingungen für Gründer müssen sich verbessern:

  • Die MIT fordert deutliche Verbesserungen bei der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenskapital, die für viele Startups ein entscheidendes Mittel zur Führungs- und Fachkräftegewinnung ist. Der steuerliche Freibetrag für die Ausgabe von Anteilen des eigenen Unternehmens muss auf 5.000 Euro pro Jahr erhöht werden. Außerdem darf die Besteuerung nicht schon bei der Übertragung an den Mitarbeiter aufgrund eines fiktiven, meist unrealistischen Wertes erfolgen, sondern erst, wenn der Mitarbeiter die Anteile verkauft, so wie es international üblich ist. Einkünfte aus Mitarbeiterbeteiligungen sollten einheitlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus (selbstständiger) Arbeit eingestuft werden.
  • Außerdem setzt sich die MIT für eine Gründer-Schutzzone ein, bei der Unternehmen in den ersten beiden Jahren seit der Gründung von bestimmten bürokratischen Auflagen (z. B. im Steuerbereich, beim Arbeitszeitgesetz, bei Melde- und Statistikpflichten) oder mindestens von möglichen Bußgeldern befreit werden.