Strafrechtlich geprägtes Verbandssanktionsrecht verhindern

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde an die

Der Beschluss wurde an die fachlich zuständigen Referenten des Konrad-Adenauer-Hauses weitergeleitet.

Der Beschluss wurde an die AG

Der Beschluss wurde an die AG Recht und Verbarucherschutz der CDU/ CSU Bundestagsfraktion mit der Bitte um Berücksichtigung in der wirtschaftspolitischen Arbeit weitergeleitet. Auch dort wird das Gesetzesvorhaben kritisch gesehen. 

Datum des Artikels 18.09.2020
Beschluss

Das Bundeskabinett hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft“ vorgelegt. Das geplante Gesetz sieht mit dem neuen Verbandssanktionsgesetz (VerSanG) ein neues Sanktionsregime vor, das eine stark strafrechtliche Prägung erhalten hat. Die Staatsanwaltschaften werden hier dazu verpflichtet, bei Straftaten, die durch Einzeltäter im Unternehmen begangen worden sind, auch Ermittlungen gegen das Unternehmen als solches einzuleiten. Verbände im Sinne des Gesetzes können alle juristischen Personen sein, sogar Vereine und Parteigliederungen.

Die MIT lehnt ein solches als Verbandssanktionsrecht getarntes Unternehmensstrafrecht ab. Ein solches Gesetz kriminalisiert Unternehmen für Straftaten von Einzeltätern und trifft damit unschuldige Arbeitnehmer und Gesellschafter bzw. Anteilseigner. Außerdem überlastet es die ohnehin schon stark belasteten Staatsanwaltschaften, Es passt insbesondere in der schwersten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg, in der Hunderttausende Unternehmen ums Überleben kämpfen, nicht in die Zeit. Es widerspricht auch dem von der Großen Koalition im April vereinbarten Belastungsmoratorium.

Wie appellieren an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Länder mit Unionsregierungs-beteiligung, das Gesetz im Bundestag und Bundesrat abzulehnen.