Tarifeinheitsgesetz geht nicht weit genug

Datum des Artikels 22.05.2015

MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann hat das Tarifeinheitsgesetz als nicht ausreichend kritisiert. Das Gesetz gehe zwar in die richtige Richtung, sagte er im Deutschlandfunk. Es fehlten aber Rahmenbedingungen für Streiks.

Linnemann erklärte, er stehe mit seiner Meinung innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht alleine da. "Wir müssen auch über die Verhältnismäßigkeit reden", sagte er. In dem Gesetz, das heute vom Bundestag verabschiedet werden soll, fehlten Verfahrensweisen, wie mit Streiks umgegangen werden müsse. Es müsse eine Balance geben zwischen Grundrechten der Gewerkschaften und Rechten von Dritten, womit er die unmittelbar von Streiks betroffenen Personen meinte.

Die Bürger müssten bei Streiks im Bereich der Daseinsvorsorge, wozu er Kindertagesstätten zählte, und der kritischen Infrastruktur im Voraus informiert werden. "In Italien gibt es eine Zehn-Tage-Ankündigungsfrist. Wir fordern vier Tage", sagte Linnemann. Außerdem müsse es bereits vor Streikbeginn einen Schlichterspruch geben.

Das Tarifeinheitsgesetz enthält Regelungen für Konflikte konkurrierender Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes. Können diese sich nicht einigen, sieht das Gesetz vor, dass der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern zum Zuge kommt. Kleinere Berufsgewerkschaften wie die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), die Pilotenvereinigung Cockpit und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund haben bereits Verfassungsklage angekündigt.