Überbrückungshilfen können beantragt werden

Datum des Artikels 09.07.2020

Die Bundesregierung hat die Details des nächsten Rettungspakets in Höhe von 25 Milliarden Euro für den Mittelstand präsentiert. Für Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen (und zwar unabhängig von der Zahl der Beschäftigten), die erhebliche Umsatzeinbrüche aufgrund der Corona-Krise verzeichnen, gibt es für die Monate Juni bis August Zuschüsse zu den Fixkosten. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch in den Monaten April und Mai von insgesamt mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Fixkostenzuschuss beträgt – je nach Umsatzrückgang – zwischen 40 und 80 Prozent mit einem Oberdeckel von 150.000 Euro.

Wir als MIT haben uns frühzeitig und sehr nachdrücklich für einen solchen Überbrückungsfonds eingesetzt. Wir hätten ihn uns schneller gewünscht und auch mit niedrigeren Hürden. Auch die Obergrenze von 150.000 Euro erscheint uns für viele Unternehmen als zu gering. In Österreich z. B. liegt die Obergrenze deutlich höher. Immerhin konnten wir gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen der Bundesregierung noch einige Verbesserungen durchsetzen. So wurde die zunächst geplante Obergrenze von 250 Mitarbeitern gestrichen.

Das Antragsverfahren ist komplett online und läuft über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer. Diese können sich seit dieser Woche online registrieren. Die ersten Auszahlungen wurden von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für die letzte Juli-Woche angekündigt. Weitere Infos, wer antragsberechtigt ist und wie die Zuschüsse gewährt werden, finden Sie hier.

Die MIT wird sich dafür einsetzen, dass es ein Folgeprogramm gibt, in dem die Bedürfnisse der Unternehmen noch stärker berücksichtigt werden. Es wird ab jetzt mehr denn je entscheidend darauf ankommen, dass die Politik zielgerichtet vorgeht, die Zeit der Bazooka ist vorbei. Wir können nicht weiter so tun, als ob es kein Morgen gäbe.