Unabhängigkeit von systemrelevanten Arzneimitteln und Medizinprodukten stärken

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden für Gesundheit, Neue Länder, Sport und Ehrenamt, Petitionen der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Sepp Müller MdB, an den Vorsitzenden der AG Gesundheit der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 04.04.2022
Beschluss

Zu Beginn der Corona-Krise ist es in der gesamten EU zu einer Nachfrage-Explosion für Persönliche Schutzausstattung, einige Medizinprodukte sowie Pharmazeutika gekommen. In der Folge kam es zu zum Teil erheblichen Lieferengpässen und massiven Preissteigerungen für relevante Produkte. Einige EU-Mitgliedstaaten beschlossen zum Schutz ihrer nationalen Märkte durch protektionistische Maßnahmen. Festzuhalten ist aber gleichzeitig, dass es für ca. 80 Prozent der kritischen Produkte in Deutschland bzw. in der EU keinen Mangel, sondern eher Verteilungsprobleme gibt. Im Sinne einer zukunftsgerichteten Strategie für Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen erachtet es die MIT als erforderlich, Fragen der Verteilung sowie Bevorratung und Produktion relevanter Produkte jetzt einer praktischen Lösung zuzuführen, um für alle weiteren pandemischen Entwicklungen vorbereitet zu sein:

1. Verteilung relevanter Arznei- und Medizinprodukte
Im Einklang mit ihrem Beschluss „EU-Ratspräsidentschaft nutzen – gesundheits- und Pflegepolitik erneuern“ vom 30. Juni 2020 und der dortigen Forderung nach dem Aufbau eines europäischen „Logistik-Forecast-Systems“ für relevante Arzneien und Medizinprodukte unterstützt die MIT die Forderung zum Aufbau einer digitalen Bestandsplattform versorgungskritischer Medizin- und Arzneimittelprodukte.

Als wichtige Entwicklungsschritte erachtet die MIT dabei

• die erforderliche Definition kritischer Arznei- und Medizinprodukte,
• die Ermittlung von Produkten/Rohmaterialien mit fehlender EU-Produktionskapazität,
• die Nutzung von einheitlichen global eingeführten Produktidentifikations- und Klassifikationsstandards,
• die Festlegung der Teilnehmer an der Bestandsplattform und Zugänglichkeit,
• das Aufsetzen eines Pilotprojektes,
• die Entwicklung einer Strategie zur Vermeidung von außereuropäischen Abhängigkeiten.

2. Bevorratung und Produktion von Persönlicher Schutzausrüstung
Hygienemaßnahmen waren von Beginn an ein wesentlicher Pfeiler der Pandemiebewältigung. Dafür erforderlich bleibt auch weiterhin die ausreichende Verfügbarkeit von qualitativ hochwertiger und quantitativ ausreichender Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), z.B. OP/FFP2-Masken, Handschuhe und Desinfektionsmittel. Schon früh ist dabei das Problem der Lieferketten in den Fokus geraten. Die Politik hat darauf mit dem Aufbau einer nationalen Bevorratungsstrategie sowie Fördermaßnahmen zur Produktion von PSA auf nationaler und europäischer Ebene reagiert.

Angepasste Corona-Viren wie Omikron haben gelernt, den Immunschutz des Menschen erfolgreich zu umgehen. Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass mit solchen Mutationen auch in Zukunft zu rechnen ist. Hygienemaßnahmen und damit der Verfügbarkeit von PSA kommt daher auch bei der zukünftigen Pandemiebekämpfung eine noch wichtigere Bedeutung zu. Insofern erscheint die dauerhafte und zuverlässige Verfügbarkeit von PSA als wichtige Säule für die Überwindung der Corona-Pandemie bzw. den Umgang damit.

Gleichzeitig ist aus betroffenen mittelständischen Unternehmen der Vorwurf zu vernehmen, dass das geltende Vergaberecht vor allem die Öffentliche Hand davon abhalte, die im Lande und zu gegebenenfalls höheren Preisen produzierten Produkte abzunehmen. Dieser Umstand gefährdet den Produktionsstandort Deutschland und damit eine erfolgreiche und nachhaltige Pandemie-Strategie.

Die MIT fordert:
Daher fordert der MIT-Bundesvorstand die politisch Verantwortlichen sowie die Öffentliche Hand dazu auf, sich auf nationaler und europäischer Ebene mit Nachdruck für eine situationsbezogene und praxisorientierte Ausgestaltung und Auslegung vergaberechtlicher Vorgaben einzusetzen. Beispiele im In- und Ausland haben gezeigt, dass insbesondere die Eignungs- und Zuschlagkriterien von der Öffentlichen Hand vergaberechtskonform und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien so gewählt werden können, dass mittelständische Unternehmen mit Produktionsstandorten in Deutschland bzw. der EU höhere Chancen auf den Zuschlag haben.