Untrernehmensportal einführen - Once Only umsetzen

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 8. JULI 2025

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert

ein Gesetz zur Einrichtung eines zentralen Unternehmensportals, über das die Unternehmen ihre Verwaltungsdienstleistungen abwickeln können. Das Portal muss mit einer modernen Registerlandschaft verknüpft sein, so dass keine doppelte Datenerhebung mehr erfolgt. Unternehmen nur noch einmalig ihre wesentlichen Daten übermitteln (Once Only-Prinzip/One Stop Shop). Auf diese Daten haben alle Behörden Zugriff, die ein berechtigtes Interesse an den Unternehmensdaten nachweisen (z. B. zur Erfüllung von Berichtspflichten der Unternehmen). Als Vorbild könnte das entsprechende norwegische Einheitsportal dienen.

Begründung:

Nach Berechnungen des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) verursacht die Bürokratie bei deutschen Unternehmen jährlich Kosten in Höhe von rund 65 Milliarden Euro. Schlimmer noch: Wegen der damit verbundenen Blockaden büßt Deutschland jedes Jahr 146 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung ein, hat das ifo-Institut gerade für die IHK München und Oberbayern ermittelt. Durch unnötige Doppelungen wird die Bürokratiebelastung zusätzlich verschärft. Viele Betriebe müssen ähnliche Daten mehrfach an verschiedene Behörden übermitteln, etwa an Finanzämter, Sozialversicherungsträger und statistische Landesämter. Eine zentrale Erfassung wäre technisch längst möglich, fehlt jedoch (vgl. a.a.O). Diese Forderung ist in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag Zeile 475-478, 2087-2093 und der MIT-Beschlusslage.

 

MIT-Beschluss Sondervermögen Infrastruktur