Verlängerung von Maßnahmen im im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht

Datum des Artikels 21.09.2020

Im Zuge der Bekämpfung der Folgen der COVID-19-Pandemie hat der Bundestag am 25. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Es enthielt in Art. 2 Erleichterungen, die u. a. auch die Handlungsfähigkeit und die Beschlussfassung von Unternehmen, Genossenschaften und Vereinen bei beschränkten Versammlungsmöglichkeiten sicherstellen sollten.

Hiermit wurde erstmalig die Möglichkeit der virtuellen Mitgliederversammlung bei Vereinen/Verbänden auch ohne satzungsmäßige Grundlage geschaffen. Weil diese Regelungen bis zum Ende dieses Jahres befristet sind und wegen der anhaltenden Pandemiesituation hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vorgelegt. Damit sollen u. a. die Erleichterungen für Vereine und Stiftungen in § 5 des Gesetzes verlängert werden bis zum 31. Dezember 2021.