Versorgungssicherheit und mehr Klimaschutz durch Kernenergie [MIT-Präsidium]

Aktueller Status:

Die CDU-/CSU

Die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion hat die Forderung nach einer Laufzeitverlängerung der Ende 2021 abgeschalteten Kernkraftwerke in dem Antrag "Deutschlands Energieversorgung sichern und jetzt für den Winter 2023/2024 vorbereiten" aufgegriffen.

Die CDU/CSU

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag "Bürgern und Unternehmen eine energiepolitische Perspektive geben, Preise unter Kontrolle bringen, Insolvenzwelle verhindern" den Weiterbetrieb der drei zum Ende des Jahres 2022 abzuschaltenen Kernkraftwerke.

Der Beschluss wurde als

Der Beschluss wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 35. Parteitag der CDU eingereicht.

Datum des Artikels 11.08.2022
Beschluss

Der Angriffskrieg auf die Ukraine führt uns die hohe Abhängigkeit von Energieimporten aus Russland vor Augen. Vor diesem Hintergrund darf keine Option ausgeschlossen werden, die zu einer Reduzierung dieser Abhängigkeit führt. Dazu gehört auch der Weiterbetrieb der verbliebenen drei Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 sowie die mögliche Reaktivierung der drei am 31. Dezember 2021 vom Netz genommenen Kernkraftwerke Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen C.


Begründung:

Die Grundlastfähigkeit von Kernenergie ist ein wichtiges Argument für den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke. Das ist vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation ein wichtiges Kriterium. So haben die sechs Kernkraftwerke 2021 zusammen 69,1 Milliarden Kilowattstunden Strom (brutto) erzeugt, was 11,9 Prozent der deutschen Bruttostromerzeugung entsprach. Mit dem Weiterbetrieb von sechs AKW könnten mehr als Zweidrittel der Verstromung durch Gas substituiert und die Erdgas-Importabhängigkeit von Russland maßgeblich reduziert werden. Mit diesem Weiterbetrieb würden zudem die deutschen CO2-Emissionen erheblich reduziert. Die bisher von der Bundesregierung eingebrachten technischen und rechtlichen Einwände sind alle widerlegt. Kurzfristig ist die Laufzeitverlängerung im sogenannten Streckbetrieb möglich. Mittelfristig können zusätzliche Brennstäbe auf dem Weltmarkt beschafft werden. Die technischen Voraussetzungen für den Weiterbetrieb liegen laut TÜV vor. Die Betriebsgenehmigungen sind auch noch gültig. Es muss lediglich das Atomgesetz geändert werden, damit die Einspeisung ins Stromnetz weiter zulässig ist.

Wie lange ein weiterer Beitrag der Kernenergie sinnvoll ist, hängt von den geopolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Die Möglichkeit eines mittel- statt nur kurzfristigen Weiterbetriebs ist aber gewiss kein Nachteil oder gar Hinderungsgrund, da etwa die Europäische Kommission jüngst angekündigt hat, mit ihrer Initiative REPowerEU auf eine Unabhängigkeit von Russland bei fossilen Energieträgern bis 2027 zu zielen.