Vier-Tage-Ankündigungspflicht vor Streiks

Datum des Artikels 06.05.2015

Carsten Linnemann fordert eine gesetzliche Ankündigungspflicht für Streiks in wichtigen Wirtschaftssektoren wie dem Bahnverkehr.

"Vor Streiks sollte es eine Ankündigungspflicht der Gewerkschaften von vier Tagen geben", sagte der MIT-Bundesvorsitzende der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". "Wir sollten das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Tarifeinheit jetzt noch nutzen, um neue Verfahrensanforderungen für bestimmte Wirtschaftsbereiche einzubauen, die der Daseinsvorsorge dienen. Das gilt etwa für den Luft- und Bahnverkehr, die Energieversorgung und die Kinderbetreuung", sagte der MIT-Vorsitzende.