Wahlrechtsreform des Deutschen Bundestags jetzt umsetzen

Datum des Artikels 04.04.2022
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) setzt sich dafür ein, dass durch eine Wahlrechtsreform der Bundestag wieder auf die ursprünglich gewollten 598 Sitze begrenzt wird und Überhang- und Ausgleichsmandate künftig wieder entfallen können. Dies kann durch eine Grabenwahlrecht geschehen, das die 299 Direkt- und die 299 Listenmandate völlig getrennt betrachtet. Die Direktmandate sollen nach dem Vorbild des australischen Präferenzwahlsystems vergeben werden, bei denen die Wähler für die Direktkandidaten eine Reihenfolge festlegen können, damit auch die Stimmen unterlegener Kandidaten gezählt werden, bis ein Direktkandidat auf über 50 Prozent der Stimmen kommt.