Wasserstoff-Strategie technologie- und sektorenoffen gestalten

Aktueller Status:

Im Regierungsprogramm von CDU

Im Regierungsprogramm von CDU und CSU wird in Z. 1504 gefordert, dass neben grünem Wasserstoff in der Übergangszeit auch blauer Wasserstoff akzeptiert wird.

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß MdB, an den Vorsitzenden der AG Wirtschaft und Energie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Der Beschluss wurde als

Der Beschluss wurde als Pressemeldung verschickt und auf der MIT-Webseite veröffentlicht sowie bei Twitter geteilt.

Datum des Artikels 30.06.2020
Beschluss

In den letzten zwei Jahren hat sich ein energiepolitischer Grundkonsens herausgebildet, dass Wasserstoff als vielfältig einsetzbarer Energieträger eine Schlüsselrolle im Rahmen der Energiewende spielen soll. Die einst von vielen lautstark vorgetragene Idee der „Vollelektrifizierung“ ist gemeinsam mit zahlreichen anderen ideologisch geprägten Zukunftsvisionen in der Versenkung verschwunden. Wasserstoff kann in vielen Regionen der Welt kostengünstig erzeugt und über die bestehende Gasinfrastruktur transportiert und gespeichert werden. Deutschland verfügt über die dazu notwendigen technologischen und infrastrukturellen Voraussetzungen, weshalb Wasserstoff neben seiner klimapolitischen Bedeutung auch ein zentraler Innovationstreiber für die Industrie sein kann, wenn Wasserstoff günstig und qualitativ kontinuierlich zur Verfügung steht.

Rund ein Fünftel des deutschen Energieverbrauchs wird aktuell durch Strom gedeckt, den Rest der benötigten Energie liefern Energieträger wie Erdgas und Öl. Wasserstoff kann Letztere langfristig ersetzen und so die Defossilisierung in den schwer elektrifizierbaren Verbrauchssegmenten vorantreiben, beispielsweise als Kraftstoff in Flugzeugen, als Grundstoff in der Chemieindustrie oder aber als Heizenergie in der Stahlproduktion oder in Bestandsgebäuden. Dafür bedarf es sehr viel Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen.

Als wichtigster Gasmarkt Europas hat Deutschland ein vitales Interesse daran, zum europäischen Wasserstoff-Drehkreuz zu werden. Als eine der wenigen verbleibenden Industrienationen Europas, deren Kernkompetenz der Maschinen- und Anlagenbau ist, hat Deutschland außerdem das Know-how, um bei allen Wasserstoff-Technologien an die Spitze zu gelangen.

Die MIT fordert:
1. Damit die Wasserstofftechnologie marktfähig wird, muss die Förderung der Erzeugung von CO2-neutralem Wasserstoff technologieoffen bleiben. Neben wachsenden Anteilen „grünen“ Wasserstoffs, der durch Elektrolyse auf der Basis erneuerbarer Energien gewonnen wird, müssen auch andere technologische Optionen Berücksichtigung finden. Das gilt gerade für die Einstiegsphase in den Markthochlauf von klimaneutralen Gasen. Dazu gehören „türkiser“ und „blauer“ Wasserstoff, bei dem als Basis Methan (CH4) aus Erdgas, Biomasse oder gasifiziertem Müll verwendet wird, um durch Dampfreformierung oder Methanpyrolyse Wasserstoff zu erzeugen. Auch „weißer“ Wasserstoff, der in einigen Weltgegenden als natürliches Vorkommen zu finden ist, kann bei der Wasserstoffnutzung eine Rolle spielen. Es muss Forschung, Technik und Wirtschaft überlassen werden, mit welchen Technologien unsere Klimaschutzziele am besten erreicht werden können. Eine einseitige Vorfestlegung auf bestimmte Technologien verhindert die breite Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft und erhöht die Kosten der Entwicklung.

2. Der Wirtschaft muss überlassen werden, in welchen Sektoren Wasserstoff in welchem Umfang eingesetzt werden soll. Die Wasserstoffnutzung darf nicht auf Stromerzeugung, Industrie, Schiffs- und Flugverkehr beschränkt oder politisch zugeteilt werden.

3. Die politischen Rahmenbedingungen müssen dabei so ausgestaltet werden, dass vorrangig nachfrageseitig ein Markt für Wasserstoff entstehen kann. Dazu zählen Regelungen für die Infrastruktur, eine besondere Beachtung der Schnittstellen zwischen Gas-, Strom- und zukünftiger Wasserstoffinfrastruktur, die Aufnahme von Wasserstoff in das EnWG, die Überprüfung der Abgaben und Umlagen im Energiebereich sowie die Regeln für die Bereitstellung von Regelenergie und eine entsprechende Umsetzung der RED II, mit deren Hilfe Wasserstoff bei synthetischen Kraftstoffen eine Rolle spielen kann. Das Unbundling muss strikt eingehalten werden. Einen Fokus auf die Installation von Elektrolyseur-Kapazität lehnt die MIT als marktwidrig ab.

4. Der europäische Emissionshandel (ETS) und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit der nationalen CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe bilden den ordnungspolitischen Rahmen für den Markthochlauf für Wasserstoff. Die MIT lehnt daher zusätzliche Maßnahmen wie eine Beimischungsquote zur Förderung von Wasserstoff ab.


Begründung
zu 1.
Wenn Deutschland seine heimische Wasserstoffproduktion auf eine Technologie limitiert, werden Unternehmen in den kommenden Jahren anstehenden Investitionen in die Wasserstoffproduktion aus Wettbewerbsgründen ins Ausland verlagern, wo derlei Technologiebeschränkungen nicht bestehen. Schafft Deutschland es nicht, seinen „grünen“ Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen anzubieten, werden kostensensible Nutzer ihren Wasserstoff im Ausland einkaufen. Der Preis für klimaneutralen Wasserstoff wird somit zum wesentlichen Standortfaktor im internationalen Wettbewerb.

Um die Produktion großer Mengen Wasserstoff zu ermöglichen und dabei die besten Preise zu garantieren, ist Wettbewerb zwischen Anbietern und Technologien notwendig. Die Erzeugung von „grünem“ Wasserstoff ist eine vielversprechende Technologie, die Sonnen- und Windenergie langfristig im Gasnetz speicherbar und in anderen Verbrauchssegmenten nutzbar macht. In Deutschland haben wir aber nicht annährend genug Fläche für Solar- und Windenergie, um neben dem gewaltigen Strom- auch noch den Wasserstoffbedarf zu decken. Zudem wird der Wasserstoff stets diskontinuierlich erzeugt, also spezifisch ohne günstige Stromspeicher teuer. Daher sollten auch andere Verfahren zur Herstellung von CO2-neutralem Wasserstoff wie die Methanpyrolyse Anwendung finden. Die erforderlichen Mengen Erdgas stehen dafür zur Verfügung. Die Transportinfrastruktur ist bei entsprechender Reglung, Umnutzung bereits weitgehend bzw. für eine sukzessive Entwicklung regional vorhanden, da sich die bestehenden Gaspipelines auch zur Leitung von Wasserstoff nutzen lassen. Bei der Pyrolyse entstehen keine CO2-Emmissionen, vielmehr wird fester Kohlenstoff, Graphit, abgeschieden, das sich als industrieller Rohstoff in der Bauwirtschaft, in der Industrieproduktion, aber auch als Bodenverbesserer in der Landwirtschaft einsetzen lässt.

zu 2.
Es darf nicht der gleiche Fehler wie in der ersten Phase der Energiewende wiederholt werden. Der Wärmebereich sowie der Straßenverkehr müssen bei der Wasserstoffanwendung berücksichtigt werden. Sonst berauben wir uns der technischen Option, Wasserstoff in großen Rahmen zu produzieren und durch die entsprechenden Skaleneffekte schon bald wirtschaftlich und wettbewerbsfähig zu machen.   

zu 3.
Die Entwicklung eines ganz neuen Marktes, bei dem Angebot, Nachfrage und Transportinfrastruktur gleichzeitig entwickelt werden muss, darf nicht von der installierten Leistung kommend gesteuert werden. Wasserstoff wird nur dann eine Rolle spielen können, wenn er dort eingesetzt wird, wo er einen hohen Wert hat. Das kann nicht politisch, sondern nur durch eine entsprechende Nachfrage bewertet werden. Die Wasserstoffstrategie des Bundes legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Entwicklung von Kapazität von Elektrolyseuren. Das kann nur ein Indikator für die Entwicklung eines Marktes für Wasserstoff in der Spitze sein, darf aber nicht wie beim EEG zu einem bedingungslosen und systemwidrigen Aufbau von Elektrolyseuren führen, die fern von Nachfrage im Verkehr, Wärme oder in der Industrie z.B. aus Netzrestriktionen errichtet werden.  

zu 4.
Handelssysteme führen dazu, dass Emissionen marktwirtschaftlich effizient vermieden werden. In Deutschland sind mit dem ETS und dem BEHG die Rahmenbedingungen für sämtliche Emissionen gesetzt. Zusätzliche Instrumente verwässern hingegen die Wirksamkeit von Handelssystemen. Da der Einsatz von Wasserstoff emissionsfrei ist, wird sein Einsatz mit steigenden Preisen zunehmend attraktiver. Zusätzliche Instrumente konterkarieren das CO2-Preissignal und können zu einem kostenintensiven Markthochlauf führen.