Werbeverbot widersprechen der Marktwirtschaft [MIT-Präsidium]

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde als

Der Beschluss wurde als Pressemeldung verschickt und auf der MIT-Webseite veröffentlicht sowie bei Twitter geteilt.

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Julia Klöckner, an den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 18.12.2020
Beschluss

Derzeit finden sich in Politik und Medien wieder Stimmen, die für die Einführung von Werbeverboten für vermeintlich schädlich erachtete Produkte und Angebote plädieren. Die Vorschläge reichen von Preiswerbeverboten für Fleisch bis zu Zuckerwerbeverboten. Werbeverbote dieser oder auch anderer Art lehnen wir ab.

Begründung:
Werbung ist ein legitimes wie unverzichtbares Instrument der Sozialen Marktwirtschaft. Erst die Werbung ermöglicht Wettbewerb unter den Anbietern sowie Innovationen und Marktchancen für neue, gute Produkte. Werbung greift und gilt nicht uneingeschränkt und unterliegt heute schon zahlreichen Regulierungen. Eine nahezu vollständige Beschränkung gilt z.B. für Tabakprodukte. Denn dabei handelt es sich um das einzige legale Produkt, das bei bestimmungsgemäßem Konsum krank machen oder töten kann - von der Suchtpotenz von Nikotin ganz zu schweigen. Damit sind z.B. Lebens- und Genussmittel wie Alkohol und Produkte mit hohem  Zucker-, Salz- oder Fettgehalt nicht zu vergleichen. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch machen diese Produkte weder krank noch abhängig. Deshalb muss hier Werbung möglich bleiben. Ebenfalls unterliegt die an Kinder gerichtete Werbung zu Recht Einschränkungen. Der von Politik und Wirtschaft dort gewählte Weg einer Selbstverpflichtung setzt Maßstäbe.

Die Bestrebungen, mit weiteren Verboten unter dem Titel der Gesundheitsvorsorge oder des Schutzes der Bevölkerung bestimmte Ziele zu erreichen, verbessern die Gesundheitssituation nicht, schaden aber wirtschaftlich. Sie zementieren die Marktstellung bestehender Anbieter, erschweren die Lancierung von Verbesserungen und höhlen den Wettbewerb aus. Und sie reduzieren den Konsum nicht. Werbeverbote haben in anderen Ländern nicht dazu geführt, dass die Ursachen für Fehlernährung beseitigt wurden. Echte Lösungen für ernährungs- und lebensstilbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen müssen evidenzbasiert erarbeitet werden.

Dies soll am Beispiel eines Preiswerbeverbots für Fleisch dargestellt werden. Es gibt derzeit keine EU-weit verpflichtende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung. Insoweit kann mit der Herkunft von Fleisch nicht transparent, glaubwürdig und vor allem rechtssicher geworben werden.

Die Befürworter eines Preiswerbeverbotes für Fleisch unterstellen, dass von Lockangeboten eine Gefahr für die Qualität von Lebensmitteln ausgehe. Dem ist nicht so. Bisher sind auch keine diesbezüglichen Klagen von Verbraucherseite bekannt. Auch die starke Nachfrage der Tafeln in Deutschland belegt, dass viele Bürgerinnen und Bürger darauf angewiesen sind, Lebensmittel preisgünstig erwerben zu können. Darüber hinaus wäre ein Preiswerbeverbot für Fleisch ein empfindlicher Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit. Dafür braucht es jedoch ausreichende verfassungsrechtliche Gründe, die hier nicht vorliegen. Ge- und Verbote sollten auch in Zukunft begrenzt bleiben. Sie sollten insbesondere zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben der Menschen sowie zur Verhinderung der Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen etc. ausgesprochen werden. Bei der Werbung mit Lebensmitteln besteht diese Gefahr nicht.

Ein Preiswerbeverbot für Fleisch wäre auch nicht im Sinne der Landwirtschaft. Landwirte leben vom Verkauf ihrer Erzeugnisse. Marktschwankungen sind üblich. Allerdings erzeugen Landwirte insbesondere Schlachttiere kontinuierlich. Schinken verstärkt zur Spargelzeit, Schweinelende zu Festtagen oder Schweinebauch vermehrt in der Grillsaison. Bei einem Schlachtschwein fällt stets alles im vergleichbaren Umfang an. Deshalb ist eine preisbasierte Werbung erforderlich, um auf die entsprechenden Nachfrageschwankungen angepasst reagieren zu können.