Wiedereinführung der Meisterpflicht - Antrag an den CDU-Bundesparteitag 2016

Datum des Artikels 07.11.2016

Die CDU Deutschlands spricht sich dafür aus, die im Zuge der Handwerksreform für 53 Berufe abgeschaffte Meisterpflicht für neu gegründete Unternehmen in den Berufen wieder einzuführen, in denen dies verfassungs-und europarechtskonform möglich ist. Eine Arbeitsgruppe soll sich diesem Thema annehmen und Handlungsoptionen prüfen, um dieses Ziel in der neuen Wahlperiode zu erreichen.

Zielstellungen sollen sein:

  • Prüfung einer Erweiterung der Schutzzielbestimmung der Meisterprüfungsverordnung über die bisherigen Kriterien hinaus: z. B.  Verbraucherschutz, Mittelstandsförderung, Unternehmerschutzverantwortung, öffentlicher Auftragsvergabe und In-Bezugnahme der Arbeitnehmerverantwortung.
  • Etablierung der höheren beruflichen Bildung, u. a. durch bundesweite Einführung des Berufsabiturs und Zugangsmöglichkeiten für Meister zu Master-Studiengängen
  • Erhöhte Förderung der Berufsbildungs- und Kompetenzzentren durch Bund und Länder
  • Qualitätssicherung und -verbesserung durch regelmäßige Evaluierungen nach bundesweiten Standards für die Meisterschulen („Meister-PISA“)
  • Erhöhte Leistungen beim Meister-BAFöG

Begründung:

Die Meisterpflicht wurde 2004 im Zuge einer Handwerksreform für 53 Berufe abgeschafft. Seitdem ist die Ausbildung im Handwerk regelrecht eingebrochen. Die Abschaffung der Meisterpflicht hat die Ausbildung deutlich geschwächt. Wir müssen den Trend zur Akademisierung stoppen und stattdessen das System der dualen Ausbildung wieder stärken.