Zahntechnikerhandwerk zukunftsfest machen – Patientenversorgung sichern

Aktueller Status:

Die MIT-Forderung, die

Die MIT-Forderung, die Bindung an die Grundlohnsumme bei der Vergütungsregulierung aufzuheben und die zahntechnische Vergütung fortzuentwickeln wurde in einem Gesetzesantrag der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion aufgenommen.

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden für Gesundheit, Neue Länder, Sport und Ehrenamt, Petitionen der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Sepp Müller MdB, an den Vorsitzenden der AG Gesundheit der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge MdB, an die zuständigen Berichterstatter der AG Gesundheit Stephan Pilsinger MdB, Dietrich Monstadt MdB und Erich Irlstorfer MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 28.11.2022
Beschluss

Die MIT fordert Ministerien und Politiker in Deutschland dazu auf, die Preisregulierung im Zahntechnikerhandwerk i.V. mit § 71 Abs. 3 SGB V aufzuheben und die Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütung nach § 57 Abs. 2 Satz 1 SGB V auf der Grundlage des sich im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlichen errechneten Bundesmittelpreises zu ermöglichen. Weiterhin soll eine angemessene und marktgerechte Preisbildung für Materialkosten zugelassen und vor dem Hintergrund der gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise ein schneller und unbürokratischer finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu ergreifen, um das überwiegend mittelständisch geprägte Zahntechnikerhandwerk in Deutschland zu unterstützen und eine einseitige Abhängigkeit von ausländischen Anbietern zu unterbinden.

Begründung:
Die zahntechnischen Labore erfüllen ihren Auftrag und versorgen Millionen von Menschen mit qualitativ hochwertigem Zahnersatz. Sie tragen damit einen nicht unwesentlichen Teil zur hochwertigen zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland bei. Die Zahntechnik ist ein Gesundheitshandwerk, das große Sorgfalt und Umsicht erfordert, denn nur mit präzisen Arbeiten kann die medizinisch, technisch und ästhetisch hochwertige und nachhaltige Versorgung gewährleistet werden. Um diese auch langfristig zu sichern, muss das Zahntechnikhandwerk angesichts der vielfältigen Herausforderungen unterstützt und zukunftsfest gemacht werden.

Durch die derzeitige Regelung im SGB V dürfen Leistungen im Zahntechnikerhandwerk innerhalb der GKV nur um die jeweilige Steigerung der Grundlohnsummenrate angehoben werden. Damit sind betriebswirtschaftlich notwendige Preisanpassungen und eine Berücksichtigung der Inflationsrate nicht möglich. Durch diese Entkopplung der Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechnikerhandwerk von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung liegen die Löhne des Zahntechnikerhandwerks weit unter den Löhnen im Handwerk. Eine angestrebte Angleichung der Löhne Ost an West konnte bis heute nicht erzielt werden. Eine Fortsetzung dieses Trends gefährdet die Versorgungssicherheit mit inländischem regionalem Zahnersatz.

Die strikte Begrenzung auf die maximale Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V führt dazu, dass immer dann, wenn die nachweisbare jährliche Kostenentwicklung im Zahntechniker Handwerk höher ist als die Veränderungsrate, kein Ausgleich der Kosten erfolgt. Seit vielen Jahren ist dadurch eine völlig einseitige Risikoverteilung und Belastungswirkung zum Nachteil der Zahntechniker vorhanden. Diese Preisregulierung widerspricht zudem dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft.