Zukunftsinvestitionen in Alterssicherung stärken

Datum des Artikels 06.07.2023

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 4. JULI 2023

Die Deutschen besitzen im internationalen Vergleich wenige Aktien und verzichten damit auf Ertragschancen, die sie angesichts des demografischen Wandels für ihre Altersvorsorge und Wohlstandssicherung brauchen. Viele Millionen Menschen arbeiten in börsennotierten Aktiengesellschaften, ohne an deren Erfolg in Form steigender Aktienkurse als Aktionäre teilzuhaben. Zwar ist die Zahl der Aktionäre in Deutschland zuletzt gestiegen, woran insbesondere auch Aktienfonds oder Indexfonds auf Aktienindizes (ETF) ihren Anteil haben. Dennoch bleibt die Aktionärsquote niedrig. Die Gründe für die schwach ausgeprägte Aktionärskultur in Deutschland sind vielfältig. Studien bescheinigen deutschen Sparern regelmäßig Treue zum Sparbuch, zum Fest- oder Tagesgeld. Dabei warfen diese Anlageformen zuletzt kaum oder sogar negative Zinsen ab. Zudem macht die hohe Inflation diese Formen der Vermögensbildung unattraktiv.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Ländern mit hohem und geringem Aktienbesitz liegt in der staatlichen Förderung der Vermögensbildung. Die USA fördern beispielsweise mit den so genannten 401(k)-Pensionsplänen private Investitionen in Investmentfonds und Belegschaftsaktien. Im Ergebnis besitzen heute über die Hälfte der US-Amerikaner Aktien. Großbritannien und Frankreich setzen ebenfalls steuerliche Anreize und fördern die Vermögensbildung zur Altersvorsoge mit Freibeträgen. Auch in den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Australien ist das geförderte kapitalmarktorientierte Sparen eine tragende Säule der Altersvorsorge. In all diesen Ländern gibt es einen signifikanten Zusammenhang zwischen steuerlichen Anreizen und einer vermehrten Vermögensbildung über die geförderten Anlagemöglichkeiten.

In Deutschland besteht dringender Handlungsbedarf. Die Bundesregierung hat versprochen, die Aktien- und Vermögensanlage steuerlich attraktiver zu machen und insbesondere das Aktiensparen sowie die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu fördern. Es muss mehr Menschen ermöglicht werden, über den Kapitalmarkt am Erfolg der Marktwirtschaft teilzuhaben. Die Ampel hat bisher leider noch keine Schritte in diese Richtung unternommen. Deshalb fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) steuerliche Anreize, um Investitionen in die Zukunft attraktiver zu machen:

1. Steuerliche Rahmenbedingungen für Wertpapieranlagen verbessern

  • Vermögensbildung ist der wichtigste Baustein zum Aufbau und zur Sicherung des Lebensstandards für die nahe und ferne Zukunft. Durch steuerrechtliche Änderungen kann die Vermögensbildung belebt und weitaus besser befördert werden. Deshalb muss der Sparerpauschbetrag schnellstmöglich auf 4.500 Euro angehoben und unter Berücksichtigung der Inflation kontinuierlich angepasst werden.
  • Wir fordern eine bessere steuerliche Behandlung von Wertpapiergewinnen aus langfristigen Vermögensanlagen. Die Rahmenbedingungen für Gewinne aus der Veräußerung von langfristigen Vermögensanlagen ab Renteneintritt sollten steuerlich verbessert werden.
  • Verluste aus Kapitalvermögen müssen wieder vollständig verrechenbar sein. Der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Aktienveräußerungsverluste muss für alle Wertpapiertransaktionen wieder abgeschafft werden.
  • Der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge muss abgeschafft werden. Er belastet nicht nur den Mittelstand und die Wirtschaft, auch Kleinanleger mit zum Teil geringen Kapitalerträgen müssen den Soli zahlen – unabhängig von ihrem Einkommen. Das ist eine unnötige und unfaire Belastung für die Vermögensbildung mit Aktien und Aktienfonds.

2. Immobilienbesitz steuerlich fördern

  • Wohneigentum soll als weitere Säule der Altersabsicherung etabliert und steuerliche Abzüge ermöglicht werden. Beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum soll ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 EUR pro Erwachsenen und 150.000 EUR pro Kind eingeführt werden.
  • Der erstmalige Erwerb selbstgenutzter Immobilien soll insbesondere für Familien mit geringen und mittleren Einkommen gefördert werden. Die KfW soll einkommensunabhängig Kredite mit einer Zinsbindung von 2 Prozent gewähren.
  • Das KfW-Wohneigentumsprogramm soll auskömmlich ausgestaltet, ausgeweitet und verstetigt werden.

3. Beteiligung von Mitarbeitern in KMU und Startups steuerlich vereinfachen

  • Der steuerfreie Höchstfreibetrag von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollte sich am europäischen Niveau orientieren und auf mindestens 10.000 Euro angehoben werden. Der steuerliche Höchstfreibetrag muss auch dann greifen, wenn sich das Beteiligungsangebot nicht an alle Arbeitnehmer richtet.
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen künftig mit der Abgeltungsteuer besteuert werden, sofern der Mitarbeiter dadurch nicht schlechter gestellt wird.
  • Die Besteuerung soll dabei erst dann stattfinden, wenn sich der Wert der Kapitalbeteiligung für den Mitarbeiter als Zahlungsstrom realisiert hat.