Lebensstandard sichern. Zulagenrente verbessern

Datum des Artikels 12.11.2018
Beschluss

ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN CDU-PARTEITAG, 7./8.12.2018

Die CDU steht für eine verlässliche Altersvorsorge. Um dabei ein den Lebensstandard sicherndes Vorsorgeniveau zu kommen, setzen wir auf einen Dreiklang aus gesetzlicher Rente und privater und betrieblicher Altersvorsorge. Wir haben das Ziel, dass diese Angebote für jeden attraktiv sein müssen und damit auch von nahezu allen Erwerbstätigen genutzt werden.

Die CDU fordert daher eine umfassende Reform der privaten Zulagenrente („Riester“).

  • Der Möglichkeit einer Zulagenrente soll auf alle steuerpflichtigen Erwerbstätigen ausgeweitet werden, also auch auf die Selbstständigen und Freiberufler.
  • Die Gewährung der Zulagen muss vollständig automatisiert über die Finanzverwaltung erfolgen. Der bisherige komplizierte und fehleranfällige Zulagenantrag kann damit entfallen. Die wesentli-chen für die Prämien- und Zulagenberechnung erforderlichen Daten sind bei den Finanzverwal-tungen vorhanden. Es müssen nur die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für deren au-tomatisierte Nutzung geschaffen werden. Damit entfällt die aufwändige Bürokratie beim Sparer fast vollständig und vereinfacht auch für die Anbieter und die Behörden das Verfahren deutlich und verringert damit die Kosten.
  • Die Finanzämter sollen jährlich sowohl die Sparer als auch diejenigen, die noch keine Zulagenrente abgeschlossen haben, über die ihnen zustehenden staatlichen Zulagen informieren und – ähnlich der Renteninformationen – Versorgungsszenarien vorrechnen, um damit jedem Erwerbstätigen die Vorzüge und Effekte der Zulagenrente deutlich zu machen.
  • Diese Informationen sollen in das einheitliche Renteninformationssystem einfließen, um dem Bürger sein Gesamtvorsorgeniveau anzuzeigen.
  • Der Förderhöchstbetrag sollte 4 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze betragen, damit die Altersvorsorge die Inflationsentwicklung berücksichtigt.
  • Die bisherige Zulagenstelle soll die Berechnungen für die Finanzverwaltung unterstützen.

Begründung:

Mit Hilfe von Zulagen fördert der Staat aktuell die private Altersvorsorge. Die Höhe der Zulagen ist abhängig von sozialen Faktoren, beispielsweise Einkommen und Familienstand, Die Prozesse rund um die Beantragung und Verwaltung dieser Zulagen sind so komplex und aufwandsintensiv, dass zum ei-nen die Prozesskosten die Verträge verteuern und zum anderen die Akzeptanz durch den Bürger schwindet. Zulagen werden nicht mehr beantragt, Neuabschlüsse bleiben aus und auch Stornierungen in erheblichem Umfang sind die Folge.

Mit der Umsetzung der im Antrag der MIT gestellten Forderungen werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Entfall des Zulagenantrags! Die im heutigen Antrag erfassten Informationen liegen in den verschiedenen staatlichen Organisa-tionen vor. Mit Hilfe zeitgemäßer Instrumente („Digitalisierung“) kann die Ermittlung der Zulagen weiter automatisiert werden. Dies bedeutet erheblich geringere Kosten und deutlich weniger Auf-wand bei allen Beteiligten: Verbraucher, Behörden und auch Finanzdienstleistern. Zahlreiche Feh-ler, die aufwändig nachträglich korrigiert werden müssen, entfallen vollständig.
  • Proaktive Information jedes Bürgers über die individuellen Fördermöglichkeiten:
  • Die Bürger werden automatisch über die möglichen Zulagen sowie die Auswirkungen und positi-ven Effekte in der persönlichen Altersvorsorge formiert. Sofern den Behörden ein Zulagenvertrag bekannt ist, wird die Zulage unmittelbar angewiesen. Der Bürger wird damit jährlich sensibilisiert, welche Förderung ihm entgeht und welche Konsequenzen das für seine Altersvorsorge hat.
  • Die vorhandene Expertise und Kapazitäten der Zulagenstelle (ZFA) wird weiterhin genutzt, sowohl zur Unterstützung der Finanzämter als auch zur Betreuung aller Bestandsprozesse der Zulagenver-waltung (Übertragung, Versorgungsausgleich etc.).
  • Die Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten und die automatisierte Anpassung der Förde-rung an die Beitragsbemessungsgrenze erhöht die Verbreitung und Akzeptanz und verbessert die Sicherung der Versorgungsziele.

Expertenberechnungen zeigen, dass die Nutzung der Zulagenrente die im Alter absehbaren Versor-gungslücke deutlich reduziert bzw. sogar schließt. Die mögliche Absenkung des Rentenniveaus wird bei frühzeitigem Sparbeginn entsprechend kompensiert. Sinkendes Rentenniveau plus verbesserte Zulagenrente bedeuten gleichbleibendes Versorgungsniveau im Alter.