In dieser Situation benötigen wir eine starke, passgenaue Wirtschaftspolitik, die alle Unternehmen unabhängig von Branche, Größe und Region mit guten Rahmenbedingungen gleichermaßen unterstützt und strukturelle Probleme gezielt angeht. Auf EU-Ebene müssen wir zusammen mit unseren Partnern die globale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sicherstellen.
Dies umfasst:
- Ein Level Playing Field gegenüber unfairem Wettbewerb aus Drittstaaten.
- Eine zukunftsorientierte, kreislaufbasierte EU-Textilstrategie, die die Komplexität globaler Lieferketten und Produktionsabläufe berücksichtigt.
- Den konsequenten Abbau territorialer Gebietsbeschränkungen im Binnenmarkt.
- Eine verbraucherorientierte Regulierung des Wettbewerbs im B2B-Bereich.
Eine auf Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtete, unternehmensfreundliche und nachhaltige EU muss:
- Den Binnenmarkt als voll funktionsfähige Plattform für Handel, Verbraucher und Wachstum sichern.
- Die Interessen europäischer Unternehmen gegenüber unfairen Praktiken globaler Wettbewerber wahren.
- Nachhaltigkeit im Einklang mit wirtschaftlichen Interessen denken.
- Bürokratische Lasten auf das Mindestmaß reduzieren.
- Digitalisierung und praxisnahe KI fördern.
- Die EU-Rechtsetzung effizient, transparent und wirtschaftsfreundlich gestalten.
Die unternehmerische Freiheit stärken
Die geltende Rechtslage enthält zahlreiche Einschränkungen der Vertragsfreiheit im B2B-Bereich. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen insbesondere durch:
- Die verschärfte Missbrauchsaufsicht im deutschen Kartellrecht (GWB).
- Die Vorschriften des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG).
Die Regulierungsintensität hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies schadet der Wettbewerbsfähigkeit, schränkt die Vertragsfreiheit ein und gefährdet letztlich den Verbrauchernutzen. Eine staatlich gesteuerte Wirtschaftsordnung ist nicht zielführend.
Unsere Forderung:
Die Vertragsbeziehungen im B2B-Bereich müssen in der nächsten Legislaturperiode dereguliert werden, um die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, die Souveränität der Verbraucher und die unternehmerische Freiheit wiederherzustellen. Insbesondere die Missbrauchsaufsicht im GWB und die über die EU-Vorgaben hinausgehenden Vorschriften des AgrarOLkG bedürfen einer kritischen Überprüfung und Rücknahme.
Bezahlbare und sichere Energie & Entbürokratisierung des PV-Ausbaus
Die Energiepreise sind seit Beginn der Energiekrise zwar gesunken, bleiben jedoch auf einem Niveau, das die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gefährdet. Hohe Energiekosten bremsen die wirtschaftliche Dynamik und erschweren die Transformation hin zur Klimaneutralität.
Unsere Forderungen:
- Mit geeigneten Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass Strom aus erneuerbaren Energien im Vergleich zu fossilen Energieträgern deutlich günstiger werden kann. Dazu ist u.a. erforderlich:
o Die Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe auf alle Branchen auszuweiten;
o Netzentgelte dauerhaft zu senken.
- Der Ausbau von Photovoltaik (PV) muss bundesweit entbürokratisiert und harmonisiert werden durch
o ein bundesweites Kataloggeschäft und
o bundeseinheitliche Regelungen und Planungsvorgaben statt eines Flickenteppichs auf Landesebene.
- Umsetzung EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie
Bei der nationalen Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) muss das Ladeverhalten von E-Mobilisten an Handelsstandorten berücksichtigt werden: Die durchschnittliche Ladezeit beträgt im Einzelhandel 30 bis 60 Minuten, weshalb an Handelsstandorten meistens DC-Ladesäulen (Schnellladepunkte) errichtet werden. Eine Errichtung eines Ladestandorts mit 4-5 HPC-Ladesäulen kann dabei bis zu 500.000 Euro kosten.
Unsere Forderungen:
- Alternativ zur quantitativen Ausbaupflicht für Handelsstandorte sollte eine Erfüllungsmöglichkeit durch eine Gesamtladeleistung geschaffen werden.
- Unterscheidung der Gebäudekategorien, um Handelsstandorte effizient zu nutzen.
- Weiterhin Möglichkeit zur Bündelung bzw. Kumulation von Standorten (GEIG2021 § 10 Abs. 2).
- Sicherstellung einer nutzer- und kundenfreundlichen Ladeinfrastruktur.
Standort wettbewerbsfähig machen, Kosten senken
Angesichts schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist es entscheidend, Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und ihnen mehr Handlungsspielräume zu eröffnen. Eine Umfrage des HDE zeigt, dass der Abbau überflüssiger Vorschriften - etwa durch Senkung von Berichtspflichten oder einfachere Genehmigungsverfahren - als größter wirtschaftspolitischer Handlungsbedarf gesehen wird.
Unsere Forderungen:
- Einführung eines Belastungsmoratoriums, um Unternehmen - insbesondere des Mittelstands - vor neuen Belastungen zu schützen.
- Ein umfassender Bürokratierückbau mit schnell wirksamen Maßnahmen.
- Gezielte Maßnahmen, um Unternehmensnachfolgen zu erleichtern.
- Fahrplan mit konkreten Maßnahmen, um den im Koalitionsvertrag vereinbarten Abbau der Bürokratiekosten für die Wirtschaft von 16 Mrd. Euro in dieser Legislaturperiode zu erreichen.
- Förderung von Neugründungen sowohl für innovationsgetriebene Start-ups als auch für Existenzgründungen in der Breite in Industrie, Handwerk, Handel und den Dienstleistungen.
- Erhöhung der Zahl junger Unternehmerinnen und Unternehmer durch gezielte Fördermaßnahmen und durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln insgesamt sowie durch stärkere Verankerung von ökonomischer Bildung und Themen des Unternehmertums im Bildungssystem.
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flächendeckende zuverlässige Kita-Betreuung.
- Modernisierung des Arbeitszeitrechts und unbürokratische Integration von Fachkräften, einschließlich Flüchtlingen.
- Unternehmenssteuer reformieren
Das Steuersystem muss den Unternehmen mehr Potenzial für Investitionen belassen. Die Steuerlast der Unternehmen sollte dringend sinken, insbesondere auch die Steuern auf einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen. Für lebendige Innenstädte muss bei der Gewerbesteuer die Hinzurechnung von gezahlten Mieten und Pachten zum steuerpflichtigen Gewerbeertrag abgeschafft werden. Dies belastet insbesondere innerstädtische Einzelhändler mit hohen Mieten und kann zu Steuerzahlungen in Verlustjahren führen.
- Keine neuen Steuerbelastungen, insbesondere durch eine kommunale Verpackungssteuer. Bürokratische Belastungen und eine neue kommunale Steuer belasten Handel, Handwerk und Gastronomie gleichermaßen und gefährden Unternehmen und Innenstädte, ohne zu einer tatsächlichen Verbesserung der Verschmutzung und des Litterings in den Städten beizutragen.
- Prüfverfahren nach der Abgabenverordnung: Mit Einführung der technischen Sicherungs-Einrichtung (TSE) für elektronische Kassensysteme im Jahr 2020 und der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit unternommen. Diese Instrumente erlauben eine vollumfängliche Überprüfung des Steuerpflichtigen bei einer so genannten Kassenschau durch die Finanzbehörden. Betroffen sind hier alle Einzelhändler mit einem Umfang von mehreren Millionen Kassen. Trotzdem werden Prüfungen immer noch nach den veralteten Vorschriften der Abgabenverordnung (vgl. § 146a) durchgeführt. Hierdurch entsteht für den kleinen Einzelhändler ein unnötiger zeitlicher und finanzieller Aufwand, da meistens teure Fachberatung bei Steuerberatern oder Rechtsanwälten in Anspruch genommen werden muss. Nicht selten enden diese Kassenprüfungen in unverhältnismäßigen Steuerschätzungen, die weitere Bürokratie und Kosten verursachen. Eine Anpassung der Abgabenverordnung an die bereits bestehenden und ausreichenden Sicherungsmaßnahmen ist daher dringend erforderlich.
Fachkräfte für morgen
Der Einzelhandel ist einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder in Deutschland und trägt wesentlich zum Wohlstand bei. Die Ausbildungsberufe „Kaufleute im Einzelhandel“ und „Verkäufer“ gehören zu den beliebtesten in Deutschland. Zusätzlich bildet der Einzelhandel hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte in über 60 Berufen aus, darunter innovative Berufsfelder wie „Kaufleute im E-Commerce“.
Unsere Forderungen:
- Stärkung der beruflichen Bildung und Förderung dualer Ausbildungssysteme.
- Rahmenbedingungen für flexible Arbeitsmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Spitzenposition Deutschlands in der Kita-Betreuung zur Erleichterung der Berufstätigkeit.
- Unbürokratische Integration qualifizierter Fachkräfte, einschließlich Geflüchteter.
- Digitalisierung der Arbeitsprozesse und Reduzierung bürokratischer Hürden.
- Sozialversicherung: Die Gesamtbeitragsbelastung auf 40 % begrenzen. Der Faktor Arbeit darf im nationalen und internationalen Vergleich nicht zu teuer werden, dies wirkt investitionshemmend und schreckt zudem ausländische Fachkräfte ab.
- Garantie der Tarifautonomie: Kein staatlicher Eingriff in die Lohnfindung!
Die Entscheidung der Mindestlohnkommission ist zu akzeptieren. Der Staat hat sich aus der Lohnfestsetzung herauszuhalten.
Innovativ Handeln
Technologische Entwicklungen bieten neue Chancen für den Einzelhandel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und innovative Geschäftsmodelle zu schaffen. Digitale Minimärkte, die ohne Personal betrieben werden, können die Nahversorgung sichern und dabei die Sonn- und Feiertagsruhe einhalten. Um solche Konzepte erfolgreich umzusetzen, braucht es klare regulatorische Rahmenbedingungen, die Innovation fördern und gleichzeitig fairen Wettbewerb gewährleisten.
Unsere Forderungen:
- Innovationsfreundliche Regulierung zur Stärkung digitaler Lösungen im Handel.
- Förderung von KMU durch technologische Unterstützung und Finanzierungshilfen.
- Praxisnaher Datenschutz, der wirtschaftlich umsetzbar ist und Vertrauen schafft.
- Stärkung der Cybersicherheit, um Händler und Kundendaten vor digitalen Bedrohungen zu schützen.
Digitale Plattformen aus Drittstaaten
Wir fordern die Einhaltung der Standards in Bezug auf Produktsicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz auch von Marktteilnehmern aus Drittländern. Ein Level Playing Field muss sichergestellt werden, sodass europäische Händler, die strengen Vorschriften unterliegen, im Wettbewerb nicht benachteiligt werden.
Wir haben kein Regel-, sondern ein Vollzugsproblem. Faire Wettbewerbsbedingungen können nur durch schnelle und konsequente Durchsetzung des deutschen und europäischen Rechts wiederhergestellt werden.
Unsere Forderungen:
- Gesetzliche Verpflichtung zur Benennung eines verantwortlichen Wirtschaftsakteurs in der EU: dieser muss konkret definierte Anforderungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich seiner Vertretungsbefugnisse, Erreichbarkeit und Solvenz. Der benannte Wirtschaftsakteur muss im Rahmen der öffentlich-rechtlichen und privaten Rechtsdurchsetzung schnell und effizient in Anspruch genommen werden können. Bestehende Vorschriften wie Art. 13 DSA oder Art. 5 MÜVO sind nicht hinreichend konkret und müssen überarbeitet werden.
- Erweiterung der Begriffsdefinition „Wirtschaftsakteur“: Plattformen sollen als Wirtschaftsakteur miteinbezogen werden und bei Rechtsverstößen haften, falls kein verantwortlicher Importeur bekannt ist.
- Nicht verkehrsfähige Produkte ohne Zustellungsbevollmächtigten: Wenn für importierte Produkte kein verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU benannt ist, dürfen sie nicht in den Verkehr gebracht werden.
- Stärkung des Zolls und Digitalisierung der Marktüberwachung: Alle Handelsunternehmen und Plattformen, die Waren aus Drittländern an EU-Konsumenten versenden, müssen jede Sendung digital in einem Portal anmelden. Dadurch erhalten Marktüberwachungsbehörden eine bessere Grundlage für risikobasierte Kontrollen.
- Erhöhung der Zollkapazitäten: Marktüberwachungsbehörden benötigen mehr Personal spezialisierte Schulungen und moderne digitale Systeme, um die Rechtsdurchsetzung zu verbessern.
- Der Zoll als „vorübergehende Marktüberwachungsbehörde“: Der Zoll sollte als erste Kontrollinstanz für importierte Waren agieren, um problematische Produkte frühzeitig zu erkennen.
- Bundesweiter Staatsvertrag zur Vereinheitlichung der Marktüberwachung: Eine stärkere föderale Zusammenarbeit könnte für einheitliche Standards sorgen und bürokratische Hürden abbauen.
- Recht des Zolls, Sendungen länger als 3 Tage zurück halten zu können: So kann eine effektive Kontrolle von problematischen Waren erfolgen.
- Bekämpfung von Falschdeklarationen und Erweiterung des Zollsystem ICS2: Um effektive Barrieren gegen illegale Produkte zu schaffen.
- Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro: Die Abschaffung der Zollgrenze muss einhergehen mit einer durchgängigen Digitalisierung der Zollverwaltung, um unverhältnismäßige Belastungen der Unternehmen zu vermeiden.
- Verweis auf das Beispiel Norwegen: Unternehmen müssen dort zuerst alle Zoll- und Steuerpflichten erfüllen, bevor sie ihre Waren versenden. Eine falsche Zolldeklaration wird als Steuerhinterziehung gewertet.
- Sanktionseskalation bei gezielten Verstößen: Unternehmen, die mehrfach gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Bußgeldern, Lieferschwellen oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung rechnen. In besonders schweren Fällen kann ein Verbot für den EU-Markt ausgesprochen werden.
- Harmonisierung der Marktüberwachungsstrukturen: EU-Mitgliedsstaaten müssen in begründeten Verdachtsfällen das Recht erhalten, Sendungen im EU-Binnenmarkt erneut zu kontrollieren, auch wenn sie, die bereits von einem anderen EU-Staat abgefertigt wurden.
- Langfristige Zentralisierung der E-Commerce-Marktüberwachung: Die Zuständigkeitszersplitterung in Deutschland muss überwunden werden, um eine effiziente Kontrolle des globalen Online-Handels zu ermöglichen.
- Verstetigung von Marktüberwachungsmaßnahmen: Die Kontrolle von Direktversendern aus Drittländern (“Manufacturer to Consumer”, M2C) muss systematisch erfolgen. Der berechtigte Wunsch nach einer schnellen Abfertigung darf nicht zu Lasten einer effektiven Marktüberwachung gehen. Es sind bevorzugt Instrumente einzuführen, die beides ermöglichen.
- Voraussetzung für Online-Sperren im E-Commerce schaffen: Es müssen klare Zuständigkeiten und Kriterien für Online-Sperren von Anbietern aus Drittstaaten geschaffen werden, die gegen ihre Pflichten auf nationaler bzw. EU-Ebene verstoßen.
Langfristig muss die Überwachung des globalen E-Commerce aus der deutschen Zuständigkeitszersplitterung in zentrale Strukturen überführt werden, um effektive Marktüberwachung sicherzustellen und unlauteren Wettbewerb zu verhindern.
Zukunft der Innenstädte
Die Innenstädte sind nicht nur das emotionale „Herz der Stadt“. Sie sichern mit ihrer Handelsdichte und Qualität die Versorgung der Bevölkerung mit Waren aller Art. Dennoch bestehen derzeit erhebliche Defizite hinsichtlich der funktionalen Nutzungsmischung, der städtebaulichen Qualität, der Erreichbarkeit mit verschiedenen Verkehrsträgern und einer hohen Aufenthaltsqualität. Um den Transformationsprozess hin zu attraktiven, klimagerechten und resilienten Innenstädten zu ermöglichen, bedarf es gezielter Fördermaßnahmen und der Mobilisierung privaten Kapitals.
Unsere Forderungen:
- Städtebauförderung verdoppeln: Der Wandel der Innenstädte erfordert erhebliche Investitionen, die Kommunen allein nicht stemmen können. Die bisherigen 790 Millionen Euro jährlich reichen inflationsbedingt nicht mehr aus. Angesichts steigender Leerstände, vernachlässigter öffentlicher Räume und eines sich wandelnden Handelsumfelds sind zusätzliche Mittel notwendig, um Stadtzentren nachhaltig zu stärken und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern.
- Sonder-AfA-Innenstadt: Eine Sonderabschreibung für Investitionen in den Innenstädten würde private Kapitalströme aktivieren und notwendige Sanierungen und Neuentwicklungen anstoßen. Über einen Zeitraum von zwölf Jahren sollten 100 Prozent der Herstellungskosten steuerlich abgesetzt werden können, um insbesondere mittelständischen Investoren Anreize zu bieten. Erfolgreiche Modelle aus dem Wohnungsbausektor belegen die Wirksamkeit solcher Maßnahmen.
- Kompetenzen im Bauministerium erweitern: Die vielschichtigen Herausforderungen der Innenstädte erfordern ein spezialisiertes Bauministerium, das den Stadtumbau, den Wohnungsbau sowie die Klimaanpassung bündelt. Eine effizientere Ressourcennutzung ist dabei ebenso entscheidend wie die bessere Koordinierung mit den Kommunen.
- Beirat Innenstadt fortführen: Innenstädte vereinen zahlreiche Interessen von Handel, Gastronomie, Kultur und Bewohnern. Ein bundesweiter Beirat sollte die Zusammenarbeit dieser Akteure fördern, um Konzepte zur Innenstadtbelebung vorausschauend zu entwickeln. Der Einzelhandel als prägende Funktion der Innenstädte sollte dabei eine besondere Rolle einnehmen.
- Innenstadtstrategie kontinuierlich weiterentwickeln: Die Herausforderungen der Innenstädte verändern sich dynamisch. Daher müssen Maßnahmen zur Stadtentwicklung laufend angepasst und an neue Rahmenbedingungen angepasst werden. Ein enger Austausch zwischen Städten, Wirtschaft und Wissenschaft ist essenziell.
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Stadtumbau modernisieren: Die Beschleunigung von Genehmigungsprozessen und die Anpassung von Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung und TA Lärm sind essenziell, um Innenstädte bedarfsgerecht entwickeln zu können. Vorrang für Einzelhandel, Gastronomie und Kultur gegenüber Wohnnutzung in Kerngebieten muss gesetzlich festgeschrieben werden. Zudem sind Lärmrichtlinien so anzupassen, dass gewerbliche Nutzung nicht durch zu strenge Regelungen ausgebremst wird.
- Leerstände aktiv verringern: Ein gezieltes Leerstandsmanagement ist notwendig, um attraktive Handelslagen zu erhalten. Kommunen sollten digitale Leerstandskataster führen und aktiv in die Vermarktung geeigneter Flächen eingreifen. Gründerzentren und Förderprogramme für neue Geschäftsmodelle können die Innenstadtvielfalt stärken.
- Stellplatzablösegebühren: Die Vitalisierung der Innenstädte ist weiter dadurch zu fördern, indem auf die Stellplatzablösegebühren komplett verzichtet wird. Das macht das Bauen in den Innenstädten definitiv günstiger und fördert damit die Vielfalt der Städte und insbesondere auch Existenzgründungen in Handel, Handwerk und Dienstleistung.
- Stadtimpulse verstetigen und ausbauen: Erfolgreiche Innenstadtkonzepte müssen verbreitet und skaliert werden. Die Plattform „unsere-stadtimpulse.de“ sollte weiter ausgebaut und mit Schulungen und Beratungsmöglichkeiten für Kommunen ergänzt werden.
- Sonntagsöffnung ermöglichen: Um Innenstädte attraktiv zu halten, sind gelegentliche, aber verlässliche Sonntagsöffnungen im stationären Einzelhandel mit Verkaufspersonal wichtig. In einer Zeit, in welcher jede Ware von jedermann jederzeit an jedem Ort der Welt erworben, bezahlt und ausgeliefert werden kann, geraten gesetzliche Ladenöffnungsbestimmungen allgemein wie auch die zunehmend rigide, unberechenbare Rechtsanwendung selbiger zunehmend zu einem Instrument der Diskriminierung des stationären Handels. Es ist nicht fair, einem entscheidenden Player der lebendigen Innenstadt die geschäftliche Teilhabe im Gegensatz zu Betrieben der Gastronomie und Kultureinrichtungen zu verwehren.
- Bürger zu Markenbotschaftern ihrer Innenstädte machen: Die Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Innenstadt ist ein Schlüsselfaktor für ihre Vitalität. Durch Beteiligungsformate und Imagekampagnen muss eine positive Wahrnehmung gestärkt werden. Wettbewerbe zur besten Innenstadtgestaltung nach dem Vorbild von „Land der Ideen“ könnten zur aktiven Einbindung beitragen.
- Intelligente Mobilitätskonzepte entwickeln: Innenstädte müssen für Kunden, Lieferanten und Bewohner gleichermaßen erreichbar bleiben. Ein sinnvolles Verkehrskonzept kombiniert effiziente Logistiklösungen, nachhaltige Mobilitätsangebote, kundenorientierte Parkplatzbewirtschaftung und die Vermeidung einseitiger Restriktionen für den motorisierten Individualverkehr.
- Digitalisierung der Innenstädte vorantreiben: Ein leistungsfähiger Breitbandausbau ist Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit des stationären Handels und die Entwicklung innovativer Serviceangebote. Smart-City-Konzepte sollten gezielt gefördert werden, um digitale Technologien in die Stadtentwicklung zu integrieren.
- Nahversorgung im ländlichen Raum sichern: In dünn besiedelten Regionen sinkt die Rentabilität stationärer Geschäfte. Alternative Konzepte wie autonome Minimärkte und mobile Verkaufsfahrzeuge sollten daher unterstützt und regulatorisch ermöglicht werden.
- Innenstadtstabilisierung für Mittelstädte: Viele Mittel- und Kleinstädte stehen vor einer schleichenden Erosion ihrer Handelsstrukturen. Ein gezieltes Förderprogramm für Kommunen dieser Größe ist notwendig, um Leerstände zu reduzieren und das städtische Leben zu erhalten.
- Koordinierungsstelle „Herz der Stadt“ einrichten: Die Vielzahl an Förderprogrammen und Initiativen erfordert eine zentrale Anlaufstelle für Kommunen, Handel und Investoren. Eine bundesweite Koordinierungsstelle könnte als Schnittstelle zwischen Stadtentwicklungsakteuren fungieren und Best-Practice-Lösungen verbreiten.
- Sicherheit in Innenstädten erhöhen: Viele Innenstädte leiden unter zunehmenden Problemen wie Ladendiebstahl, Vandalismus oder einer steigenden subjektiven Unsicherheit der Bevölkerung. Hier könnte eine Forderung nach besseren Sicherheitskonzepten für den Einzelhandel aufgenommen werden, etwa durch verstärkte Polizeipräsenz, Präventionsmaßnahmen oder eine verbesserte Überwachung der Innenstädte.
- Ladendiebstahl konsequent verfolgen: Ladendiebstahlsdelikte müssen konsequenter verfolgt werden, insbesondere organisierte Bandenkriminalität. Polizei und Staatsanwaltschaft in den einzelnen Bundesländern müssen viel enger zusammenarbeiten, ein intensiver Datenaustausch der Strafverfolgungsbehörden untereinander ist unerlässlich. Die personelle und technische Ausstattung der Gerichte und Behörden ist zu verbessern. Zudem muss das Strafgesetzbuch konsequent angepasst werden, die Mindeststrafe für schweren Diebstahl erhöht, gewerblicher Diebstahl als schwerer Diebstahl eingestuft, die Möglichkeit der Strafminderung gestrichen und eine Einstellung immer mit Richtervorbehalt erfolgen. Es sollte geprüft werden, wie KI-basierte Videoüberwachungssysteme zur Erhöhung der Sicherheit im Einzelhandel rechtssicher und datenschutzkonform eingesetzt werden können.
- Attraktivitätssteigerung von Innenstädten für junge Menschen: In vielen Städten fehlt es an gezielten Konzepten, um junge Menschen als Kunden und Besucher in die Innenstädte zu bringen. Hier könnten Maßnahmen zur Schaffung von Begegnungsräumen, kreativen Flächen oder Co-Working-Angeboten gefordert werden. Eine engere Verzahnung von Handel, Kultur und Freizeitangeboten könnte helfen, Innenstädte auch für jüngere Generationen attraktiver zu machen.
- Rechtliche Weichenstellung für Um- und Zwischennutzung: Eines der zentralen Themen für die Innenstadt ist der Umgang mit Umnutzungen im Bestand sowie Zwischennutzungen und Verdichtungen. Hierfür sind sowohl die landesrechtlichen Vorgaben als auch die bundesrechtlichen Vorgaben grundlegend anzupassen. Ziel sollten sein, erstens die Umnutzung sowie Zwischennutzung zu erleichtern und zweitens die Immissionskonflikte zu lösen sowie sicherheitsrelevanten Vorschriften (Brandschutz) einzuhalten.
- Überarbeitung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm: Damit das Nebeneinander in der Innenstadt verträglich gestaltet werden kann, ist es von zentraler Bedeutung, die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm zu überarbeiten, um Immissionskonflikte praxisgerecht zu bewältigen.
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