Schutz traditioneller Handwerkskultur vor EU-Chemikalienverboten

Datum des Artikels 06.10.2025
Beschluss
  1. Der Bundesmittelstandstag fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für den langfristigen Erhalt handwerklich gefertigter Kulturgüter wie Glasmalerei, Bleiverglasungen, Orgelbau, Vergolderarbeiten, Steinmetzhandwerk und andere traditionsreiche Handwerksformen einzusetzen.
  2. Im Rahmen der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) sowie des Anhangs XIV (Liste zulassungspflichtiger Stoffe), deren Umsetzung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erfolgt, soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass besondere, kulturell begründete Ausnahmen für das traditionelle Handwerk geschaffen werden.
  3. Es ist sicherzustellen, dass Handwerksbetrieben, die nachweislich denkmalpflegerische oder museale Aufgaben erfüllen, der Zugang zu relevanten Werkstoffen wie Blei, Bleimennige, Löthilfen und historisch bewährten Bindemitteln auch weiterhin ohne wirtschaftlich unzumutbare Zulassungsverfahren möglich bleibt. Dies betrifft u. a. Glasmalerei, Orgelbau, Musikinstrumentenbau, historische Fenstertechnik, Metallverarbeitung, Restaurierung etc.
  4. Deutschland soll sich dabei an der Praxis von Ländern wie Österreich orientieren, die den kontrollierten Einsatz z. B. von Bleimennige für denkmalpflegerische Anwendungen weiterhin erlauben.
  5. Der Bundesmittelstandstag fordert die Bundesregierung auf, mit den zuständigen EU-Organen (insbesondere ECHA, Generaldirektion Umwelt) eine Schutzklausel zu verhandeln, die national anerkannten Traditions- und Denkmalhandwerken einen dauerhaften Sonderstatus als Kulturgut einräumt.
  6. Ziel ist ein verbindliches europäisches Bekenntnis zur Vielfalt traditioneller Handwerke, bevor durch Betriebsaufgaben, fehlenden Nachwuchs und wirtschaftliche Belastungen ein irreversibler Strukturverlust eintritt.

Begründung:

Traditionelles Handwerk wie Glasmalerei, Orgelbau oder Steinmetzkunst muss von EU-Chemikalienverboten dauerhaft ausgenommen werden, um das kulturelle Erbe und die Vielfalt kleiner Handwerksbetriebe zu bewahren. Nur so kann auch künftig eine denkmalgerechte Sanierung und Erhaltung gewährleistet werden.

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