Steuerfreie Unternehmensweitergabe an Kinder

Datum des Artikels 06.10.2025
Beschluss

Der Bundesmittelstandstag fordert, dass die §§ 13a und 13b des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) im Rahmen der Steuerbefreiung für Betriebsvermögen dahingehend erweitert werden, dass eine steuerfreie Unternehmens- und Vermögensweitergabe in Form von Schenkung und/oder Erbschaft an leibliche und adoptierte Kinder möglich ist.

Begründung:

Solche Vermögenswerte wurden in der Regel bereits mehrfach besteuert (Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer etc.). Ihre Weitergabe dient dem Erhalt von Familienunternehmen einschl. dem Erhalt der Arbeits- und Ausbildungsplätze und der Stärkung des Mittelstands – und darf nicht durch weitere Besteuerung entwertet werden.

Erarbeitetes Familienvermögen und Betriebe sollen beim Übergang an Kinder steuerfrei bleiben.

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