Begründung:
Die derzeitige Vielzahl der Zugänge zur Erledigung der Melde- und Antragspflichten, sowohl der Bürger, wie auch der Unternehmen, muss vereinfacht und vereinheitlicht werden. Das ist nur über ein einheitliches bundesweites E-Portal möglich.
Dieses E-Portal muss der alleinige Zugang zu allen Ämtern, Behörden und sonstigen Dienstleistern, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen bzw. erfüllen, sowohl auf Bundes, wie auf Landes- und kommunaler Ebene, zur Erledigung der Melde- und Antragspflichten, wie auch der gesamten Korrespondenz, sein.
Die Schweiz zeigt es z. B. mit ihrem E-Portal, daß und wie es möglich ist.
(80 KB) Download
Empfehlen Sie uns!