Schaffung eines einheitlichen bundesweiten E-Portals

Datum des Artikels 09.10.2025
Beschluss

Im Rahmen der Digitalisierung und Staatsmodernisierung ist umgehend ein bundeseinheitliches E-Portal als Zugang und zur Abwicklung aller Melde- und Antragspflichten der Bürger und Unternehmen, sowohl auf kommunaler, wie auch auf Landes- und Bundesebene, zu schaffen.

Die Steuer- bzw. die Wirtschafts-ID-Nr. in Verbindung mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung muss dafür das einzige Identifikations- und Anmeldemerkmal sein.

Begründung:

Die derzeitige Vielzahl der Zugänge zur Erledigung der Melde- und Antragspflichten, sowohl der Bürger, wie auch der Unternehmen, muss vereinfacht und vereinheitlicht werden. Das ist nur über ein einheitliches bundesweites E-Portal möglich.

Dieses E-Portal muss der alleinige Zugang zu allen Ämtern, Behörden und sonstigen Dienstleistern, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen bzw. erfüllen, sowohl auf Bundes, wie auf Landes- und kommunaler Ebene, zur Erledigung der Melde- und Antragspflichten, wie auch der gesamten Korrespondenz, sein.
Die Schweiz zeigt es z. B. mit ihrem E-Portal, daß und wie es möglich ist.

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