Entlastung des Handwerks durch ausschließliche Anerkennung digitaler Dokumentation bei öffentlichen Aufträgen

Datum des Artikels 09.10.2025
Beschluss

Die MIT fordert die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Auftraggeber auf, die rechtlichen und verwaltungspraktischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei öffentlichen Aufträgen im Bereich von Bau- und Handwerksleistungen die digitale Dokumentation allein verbindlich und ausreichend ist.
Doppelte Dokumentationspflichten in Papier- und Digitalform sind abzuschaffen. Bei Nachweisen zu Prüf-, Wartungs- und Revisionsarbeiten soll eine digitale Dokumentation, die die Anforderungen der VOB sowie anderer einschlägiger Vorschriften erfüllt, vollständig anerkannt werden.

Die VOB/B (§ 14 ff.) schreibt eine ordnungsgemäße Dokumentation und Abrechnung vor, ohne die Form zwingend festzulegen. Parallel verpflichtet die E‑Vergabe-Verordnung im Vergabeverfahren bereits zur Digitalisierung. Es ist daher folgerichtig, diese Praxis auch in der Ausführungs- und Revisionsphase verbindlich zu übernehmen. Eine eindeutige gesetzliche Klarstellung erhöht Rechtssicherheit, reduziert Bürokratie und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittelständischer Handwerksbetriebe.

Begründung:

Die derzeitigen „Doppelstrukturen“ belasten Handwerksbetriebe massiv. Viele Auftraggeber verlangen parallel Papier- und Digitalunterlagen, was für kleine und mittlere Unternehmen zeitaufwendig und kostenintensiv ist. Moderne digitale Verfahren sind revisionssicher, transparent und nachhaltig.

Die ausschließliche Anerkennung digitaler Dokumentationen entlastet die Betriebe spürbar, schafft Rechtssicherheit durch Klarstellung im Umgang mit der VOB, fügt sich logisch in die bestehenden Vorgaben zur elektronischen Vergabe ein, und unterstützt Nachhaltigkeit durch Vermeidung unnötiger Papierdokumentationen.

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