Gerichtsverfahrensdauer

Datum des Artikels 09.10.2025
Beschluss

Der Bundesmittelstandstag möge beschließen:

1.
Die Bundesregierung wird seitens des MIT Bundesvorstandes aufgefordert, die Justizreform zur Beschleunigung gerichtlicher Verfahren – insbesondere in der Verwaltungsgerichtsbarkeit – prioritär umzusetzen, mit dem Ziel, eine maximale Verfahrenshöchstdauer zwischen Klageeinreichung und Zustellung des Urteils an die Prozessbeteiligten von zwölf Monaten (je Instanz) zu etablieren.

2.
Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zusätzlicher Richterbedarf zu decken oder durch die Einrichtung spezialisierter Kammern zur Bündelung von Verfahren und unter Einbeziehung von Automatisierungssoftware zu optimieren.

3.
Klare Fristsetzungen: Verfahren vor Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten müssen in jedem Fall innerhalb von 12 Monaten nach Klageeinreichung (je Instanz) abgeschlossen sein.

4.
Haftungs- und Transparenzregelung: Bundesländer und Gerichte müssen jährlich Bericht über die Verfahrensdauer veröffentlichen. Bei mehrfacher Überschreitung der Fristen innerhalb eines Berichtsjahres ist eine verpflichtende interne Überprüfung der Abläufe vorzunehmen und deren Ergebnis öffentlich zugänglich zu dokumentieren.

Begründung:

Die Dauer gerichtlicher Verfahren in Deutschland – insbesondere vor den Verwaltungsgerichten – ist seit Langem ein zentrales Problemfeld, welches das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit schmälert, die Effektivität der Justiz untergräbt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kostet. Aktuelle Statistiken belegen, dass Verfahren regelmäßig deutlich länger dauern, als rechtlich vertretbar wäre – insbesondere in Asyl- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten. Dabei unterscheiden sich die Verfahrensdauern in den Bundesländern teils erheblich voneinander. Die Realität zeigt, dass die von Bund und Ländern vorgesehenen Verfahrensdauern nicht ansatzweise in der Realität abgebildet werden können. Die aktuellen durchschnittlichen Verfahrensdauern liegen weit über dem, was für Bürger, Unternehmen und Verwaltungsakteure zumutbar ist.

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