Arbeitsplätze in Mittelstand und Industrie sichern, Wettbewerbsfähigkeit stärken, Klimaschutzziele harmonisieren und anpassen

ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 38. CDU-BUNDESPARTEITAG

Der Parteitag möge beschließen:

Die CDU Deutschlands fordert eine Anpassung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die Leistungsfähigkeit des Mittelstands als Rückgrat der industriellen Wertschöpfung sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen unter den veränderten wirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen gleichermaßen zu sichern.

Sowohl das deutsche Klimaschutzgesetz als auch das europäische Klimagesetz (Verordnung (EU) 2021/1119) entfalten in ihrer derzeitigen Zielsetzung keine hinreichende Lenkungswirkung zur global wirksamen Reduktion von Treibhausgasemissionen. Zugleich gefährden sie jedoch zunehmend die industrielle Substanz entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von mittelständisch geprägten Zulieferstrukturen bis hin zu energieintensiven Industrieunternehmen – und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Standorts Deutschland und Europas.
Die CDU Deutschlands setzt sich daher ein:

1. für eine strenge Harmonisierung der Ziele des nationalen Klimaschutzgesetzes mit dem Europäischen Klimaschutzgesetz und einem konsequenten Ende nationaler Übererfüllungen („Gold-Plating“).

2. für eine Neudefinition des Zieles der „Klimaneutralität“ auf europäischer Ebene in Anlehnung an das sogenannte Pareto-Prinzip eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2050 zur Grundlage des Europäischen Klimaschutzes als Ziel vorzusehen und weitere Reduktionen nach 2050 an die globale Treibhausgasemissionsentwicklung zu koppeln.

3. für eine stärkere Flexibilisierung der klima- und energiepolitischen Vorgaben zur Treibhausgasminderung in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr zugunsten von Unternehmen, Verbrauchern und gesellschaftlicher Akzeptanz. Zudem müssen die Zwischenziele weniger starr, nicht linear gestaltet sein, und gegeben der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen jederzeit neu ausgerichtet werden können.

4. für eine technologieoffene Ausgestaltung aller Klimaschutzinstrumente, insbesondere durch die Gleichrangigkeit von Elektrifizierung, Wasserstoff, synthetischen Kraftstoffen, CO₂-Abscheidung und -Nutzung (CCU/CCS) und deren Anrechnung im EU-Emissionshandel, sowie Effizienztechnologien.

5. für eine Anpassung der jährlichen Reduktionsrate an Treibhausgasemissionen, die von den Unternehmen in den Sektoren des Emissionshandelssystem (ETS) freigesetzt werden dürfen.

6. für die Sicherung kostenfreier Zuteilungen von Emissionszertifikaten in den nächsten Jahren und wirksame Carbon-Leakage-Schutzmechanismen für energieintensive und strategisch relevante Industrien.

7. für eine stärkere Anrechnung internationaler Emissionsminderungsprojekte ohne Limitierung und Kooperationen gemäß Artikel 6 des Pariser Abkommens, um globale Emissionsminderungen dort zu ermöglichen, wo sie volkswirtschaftlich am effizientesten sind.

Begründung:

Die Industrie ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland nach wie vor von existenzieller Bedeutung. Sie trägt mit rund 24 Prozent zur gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung bei – und damit mehr als doppelt so stark wie in den USA, UK oder Frankreich.

Der industrielle Kern der deutschen und europäischen Wirtschaft ist untrennbar mit dem Mittelstand verbunden. Kleine und mittlere Unternehmen bilden als Zulieferer, Technologiepartner und regionale Arbeitgeber das Rückgrat der industriellen Wertschöpfungskette. Klimapolitische Vorgaben wirken entlang dieser gesamten Kette und treffen den Mittelstand wegen begrenzter finanzieller und organisatorischer Spielräume häufig überproportional stark.

Der deutsche Mittelstand steht für Nachhaltigkeit pur – ökonomisch, sozial und ökologisch. Deshalb wurde und wird in Energieeffizienz investiert. Die Transformation ist gewollt. Aber diese muss realistisch und realisierbar sein. Überzogene Auflagen, steigende Kosten, zusätzliche Regulierung und hohe Investitionsanforderungen gefährden Investitionsbereitschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und führen im Ergebnis zu Wertschöpfungsverlagerungen und einem Verlust industrieller Substanz. Eine Schwächung der mittelständisch geprägten Wertschöpfungsstrukturen beeinträchtigt damit die gesamte Wirtschaft und erhöht Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern. Klimaschutzpolitik muss daher stets aus der Perspektive von Wirtschaft und Mittelstand gedacht werden: Europäische Harmonisierung, Technologieoffenheit und der Verzicht auf nationale Übererfüllungen sind zentrale Voraussetzungen, um Wettbewerbsfähigkeit, industrielle Resilienz und Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern.

Seit 1990 konnten die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland über einen Zeitraum von 35 Jahren um 48,2 % gesenkt werden, während im gleichen Zeitraum die globalen Emissionen um rund 60 % angestiegen sind. Dies verdeutlicht, dass nationale Alleingänge mit hohen wirtschaftlichen Kosten bislang keine ausreichende globale Wirkung entfalten.

Gleichzeitig sieht das nationale Klimaschutzgesetz eine weitere Reduktion um über 50 % in den kommenden 19 Jahren in Deutschland vor, obwohl die größten und kostengünstigsten Einsparpotenziale bereits realisiert wurden. Nach Berechnungen des ifo-Instituts wären hierfür Investitionen von rund 1,8 Billionen Euro allein in Deutschland erforderlich.

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