Überwiesener Antrag A 88 Marktfähige Photovoltaik für den Mittelstand

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß MdB, an den Vorsitzenden der AG Wirtschaft und Energie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Der Beschluss wurde als

Der Beschluss wurde als Pressemeldung verschickt und auf der MIT-Webseite veröffentlicht sowie bei Twitter geteilt.

Der Antrag wurde vom

Der Antrag wurde vom Bundesvorstand in der von der Kommission Energie/Umwelt geänderten Fassung angenommen (siehe Beschluss vom 30. Juni)

Der Antrag wurde von der

Der Antrag wurde von der Kommission Energie/Umwelt in geänderter Fassung angenommen. Anschließend wurde das Votum an den Bundesvorstand übermittelt.

Beschluss

1. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU und CSU (MIT) will den Handel mit einer sinkenden Menge von CO2-Zertifikaten in allen Anwendungs- und Verbrauchsbereichen zum zentralen Instrument des Übergangs zu CO2-freien Energieversorgung machen. Damit soll im Ergebnis auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersetzt werden. Deshalb müssen auch die bisher durch das EEG geförderten erneuerbaren Energien in den regulären Energiemarkt überführt werden. Die erneuerbaren Energien müssen sich am Markt bewähren wie alle anderen Energietechniken auch. Nur so kann die Energiewende mit wirtschaftlich und sozial tragfähigen Energiepreisen gelingen.

2. Dazu muss das Angebot an nicht fossilen Energiequellen erhöht werden. Die Photovoltaik soll dabei eine zentrale Rolle spielen. Das bedarf besserer Rahmenbedingungen für die mittelständische Wirtschaft zur Investition in und Nutzung der Photovoltaik. Parallel zur Ausweitung des Handels mit CO2-Zertifikaten muss deshalb der Übergang der Förderung alternativer Energien durch das EEG bis zu dessen Auslaufen mit Rechtssicherheit und verlässlichen Konditionen gestaltet werden. Hierzu fordert die MIT:

3. Der bisher geltende „52-Gigawattdeckel“ für den Ausbau der Photovoltaik soll abgeschafft werden, wenn und soweit bei den Ausschreibungen für Neuanlagen die Obergrenzen für die garantierten Fördersätze (Einspeisevergütungen/Marktprämien) schrittweise gesenkt werden und der Ausbau der Netze entsprechende Fortschritte macht.

4. Das „Prosuming“ ist für die mittelständische Wirtschaft eine besonders interessante Form der Investition in die Photovoltaik. Der Produzent von Solarstrom nutzt hier diesen für seine eigenen Betriebszwecke oder Wohnungen und/oder speist ihn ins Netz ein. Dafür müssen aber bestehende rechtliche Einschränkungen des EEG für die Befreiung von der EEG-Umlage korrigiert werden. Die MIT fordert, den Begriff „Eigenversorgung“ durch „Direktversorgung“ zu ersetzen und so zu definieren, dass der Strom „in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage unabhängig vom Anlagebetreiber direkt genutzt und nicht durch ein Netz geleitet wird“ (§ 3 Nr. 19 EEG bzw. § 61 Abs. 1 EEG). Damit werden die bisher geforderte Personeneinheit von Erzeuger und Nutzer und die Einheit des genutzten Grundstücks beseitigt.

5. Auch die Direktversorgung von sowohl vermieteten wie für selbstgenutzte Wohnungen muss von den bisherigen Beschränkungen für die Befreiung von der EEG-Umlage gelöst werden. Die bisherige Mieterförderung bei der Eigenversorgung wird hierdurch ersetzt.

6. Die Vergütung für die Netzeinspeisung von Strom durch Direktversorger soll an die jeweils geltenden, schrittweise sinkenden Obergrenzen für die Förderhöhen bei den Ausschreibungen für Neuanlagen gebunden sein. Die Direktversorger zahlen einen angemessenen Beitrag für den Ausbau der Stromnetze.