Der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Carsten Linnemann lehnt den vom Koalitionsausschuss vereinbarten Vorschlag für eine Grundrente ab: „Wir haben uns auch als MIT dafür eingesetzt, dass diejenigen, die viele Jahre in die Rente eingezahlt haben und trotzdem unter Grundsicherungsniveau landen, mehr bekommen sollen als diejenigen, die nicht oder wenig gearbeitet haben.“ Bei Sozialleistungen wie diesen brauche es aber immer eine Bedürftigkeitsprüfung, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. „Bedürftigkeitsprüfung heißt Bedürftigkeitsprüfung – und die...
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) lehnt jede Form einer Grundrente ab, die nicht alle Einkommen und Vermögen im Haushalt des Antragstellers berücksichtigt. Einen entsprechenden Beschluss hat der MIT-Bundesvorstand heute in Berlin gefasst.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) lehnt eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ab. „Nicht mehr Bürokratie, sondern mehr Flexibilität sind nötig“, heißt es in einem Beschluss des MIT-Präsidiums. Die MIT fordert dagegen, die in Deutschland geltende tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Regelung zu ersetzen. Die Mindestruhezeit soll zudem auf Wunsch der Arbeitnehmer aufgeteilt oder unterbrochen werden können.
Antrag des MIT-Bundesverbandes an den CDU-Parteitag, 7./8. Dezember 2018
Der CDU-Bundesparteitag möge beschließen: Die CDU Deutschlands bekennt sich zum Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge und will die betriebliche Altersvorsorge stärken. Hierzu setzt sie folgende Maßnahmen um:
Halber Beitrag in der Auszahlungsphase Auf Betriebsrenten (u.a. die sog. Direktversicherungen) wird zukünftig nur noch der halbe Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) gezahlt.
Eine historisch niedrige Arbeitslosigkeit, eine anhaltend stabile Konjunktur und eine Beschäftigung auf Rekordniveau zeugen davon, dass es Deutschland unter der unionsgeführten Bundesregierung noch nie so gut ging wie bisher. Einen großen Anteil an dieser positiven Entwicklung haben die vielen mittelständischen Unternehmen in unserem Land. Sie gilt es, mit Blick auf die Zukunft und die kommende Legislatur, noch stärker durch eine kluge und effektive Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu unterstützen.
Wir fordern die Möglichkeit der Rückabwicklung und Kündigung zum Jahr 2004 bei Sozialabgaben auf Auszahlungsbeträge der Direktversicherung. Verträge vor 2004 sind bei Auszahlung nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen zu belasten.
Die Gesetzgebung muss dahingehend verändert werden, dass zwischen den Vertragsparteien wieder Gleichheit vor dem Gesetz gilt. Kündigungsgrund, Kündigungsfrist, etc. dürfen kein Zweiklassensystem generieren. Die Asymmetrie im Kündigungsschutz muss in der Gesetzgebung aufgehoben werden.
Die Mittelstands- u. Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass ein neues, modernes Gesetz für Zuwanderung mit Steuerung und Begrenzung beschlossen wird, wobei besonders auf die Heranführung von Fachkräften und Auszubildenden wert gelegt werden soll.
Die MIT fordert die Beibehaltung einer kurzfristigen Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften auf drei Monate, bzw. 70 Tage. Die bestehende temporäre Regelung zu §115 SGB IV hat sich seit 2015 bewährt und soll daher über den 31.12.2018 entfristet werden.
Angesichts der anhaltend guten Beschäftigungslage und hoher Reserven fordert die MIT eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. In der WirtschaftsWoche hält MIT-Chef Carsten Linnemann eine Kürzung von derzeit 3,0 auf 2,7 Prozent zum 1. Januar 2018 für realistisch.