Eine neue Ausgabe des Mittelstandsmagazins ist da. Im Fokus steht Corona: Was bedeutet die Krise für den Mittelstand? Welche Hilfen können Unternehmen nun bekommen? Außerdem: Friedrich Merz im Interview: "Wir müssen uns auf erhebliche Wohlstandsverluste einstellen." Und: Der Staat als Busfahrer - wie Kommunen den örtlichen Busmittelstand verdrängen.
Friedrich Merz hat das Coronavirus am eigenen Leib erfahren. Am letzten Tag seiner Quarantäne spricht der Kandidat für den CDU-Vorsitz mit Mittelstandsmagazin-Chefredakteur Thorsten Alsleben über das Virus, die wirtschaftlichen Folgen und den parteiinternen Wettstreit.
Der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Carsten Linnemann fordert, dass die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen am Mittwoch einen klaren Exit-Fahrplan erarbeiten: „Die Menschen und die Unternehmen brauchen eine klare Perspektive, wann das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben vorsichtig wieder aufgenommen werden kann.“
Die Verordnung zur Abweichung vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (Inkrafttreten zum 10. April 2020).
Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 3. April von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.
Die große Mehrheit der MIT-Mitglieder ist von der Corona-Krise wirtschaftlich getroffen und hat bereits staatliche Hilfen beantragt. Bei einer Mitgliederbefragung gaben 42 Prozent der Unternehmer an, dass sie durch die Corona-Krise massiv geschädigt sind. 39 Prozent sehen sich in ihrer Tätigkeit zumindest eingeschränkt. 18 Prozent sind von der Krise nicht wesentlich betroffen und vier Prozent profitieren sogar. 63 Prozent der Unternehmen haben Hilfen beantragt, vor allem Kurzarbeitergeld, Steuerstundung und Soforthilfen für kleine Unternehmen. Ein größerer Teil hat auch Stundung von...
Durch eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird es anderen Unternehmen ermöglicht, befristet ihre Beschäftigte landwirtschaftlichen Betrieben zu überlassen. Wenn ein Beschäftigter jetzt in Kurzarbeit geht, kann er in der Landwirtschaft etwas hinzuverdienen, ohne dass dieser Verdienst auf sein Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Das schafft einen Anreiz, in der Landwirtschaft jetzt zu helfen.
Die MIT ist über den Bundesvorsitzenden Carsten Linnemann und über die Bundesgeschäftsstelle in ständigem Austausch mit den Wirtschaftsverbänden über die aktuelle Auswirkungen der Corona-Epidemie. Auch bekommen wir von unseren rund 25.000 Mitgliedern täglich Zwischenstände, wie dramatisch die Situation ist und welche Lösungen schnell geboten werden müssen.
Die MIT hat in Österreich den zweiten Auslandsverband nach Belgien gegründet. Er richtet sich vor allem an Deutsche, die ihren Betriebs- und Wohnsitz in Österreich haben und sich für die Stärkung der Sozialen Marktwirtschaft einsetzen. Ansprechpartner ist Sebastian Winter, der derzeit die ersten Vorstandswahlen durchführt.
Der Vorsitzendende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Carsten Linnemann fordert, schnellstmöglich die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zu beenden. Damit müssten alle Arbeitgeber in Deutschland die Sozialbeiträge für ihre Mitarbeiter nicht mehr im laufenden, sondern erst im Folgemonat abführen. Linnemann: „So erhalten wir kurzfristig für alle Unternehmen Liquidität, die jetzt in der Krise so dringend gebraucht wird.“