Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 25. Juli 2026
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hält es für erforderlich,
1. dass die BNetzA die Abschreibungsvorgaben entsprechend der neuen Rechtslage anpasst. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werden die Gasnetze auch in Zukunft gebraucht;
2. dass die Bundesregierung staatlich induzierte Kostenanteile bei Gasnetzentgelten auf ein Minimum reduziert
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 25. Juli 2026
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Bundesregierung auf, über die zum 1. Juli 2026 beschlossene Entlastung hinaus weitere strukturelle Standortnachteile des deutschen Luftverkehrs konsequent abzuwenden. Dies bedarf einer gesetzlich verankerten, stufenweisen Reduzierung der nationalen Luftverkehrssteuer sowie einer wettbewerbsneutralen Ausgestaltung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS). Zusätzlich bedarf es einer Reduzierung der staatlich induzierten Standortkosten wie die Luftsicherheitsgebühr und die Gebühren für die Flugsicherung.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 25. JUNI 2026
Der Bundesmittelstandstag fordert eine spürbare Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen von unverhältnismäßigen Melde-, Dokumentations- und Organisationspflichten. Ziel ist nicht der Abbau notwendiger Schutzstandards, sondern eine mittelstandsgerechte, risikobasierte und digital vereinfachte Anwendung bestehender Pflichten.
Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 25. JUNI 2026
Die MIT beschließt, dass das Transparenzregister abgeschafft wird, indem die Handelsregister um die Angaben des wirtschaftlich Berechtigen ergänzt werden.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 25. JUNI 2026
Die Europäische Kommission hat mit dem Industrial Accelerator Act (IAA, „Beschleuni-gung der Verstärkung der industriellen Kapazitäten und der Dekarbonisierung“, COM 2026/0068 (COD)) einen Rechtsrahmen vorgeschlagen, mit der sie die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken und die Dekarbonisierung beschleunigen will. Ziel des umfangreichen Maßnahmenpaketes ist es, den Trend zur Deindustrialisierung der europäischen Volkswirtschaft aufzuhalten und sicherzustellen, dass sich dieser Trend bis 2035 umkehrt und die Produktion im verarbeitende Gewerbe 20% des BIPs erreicht (S. 2). Der Entwurf beinhaltet Maßnahmen zur Bürokratiebekämpfung, zur Stärkung der Resilienz und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, allerdings auch Verpflichtungen zum Einkauf aus europäischer Produktion in der öffentlichen Be-schaffung (Nachfragesteuerung) sowie eine deutliche Ausweitung der Eingriffsrechte der EU bei ausländischen Investitionen (FDI) in strategisch relevante Bereiche. Insge-samt steht der IAA für einen sektorbezogenen bzw. vertikalen industriepolitischen An-satz, von dem rund 15 % der industriellen Wertschöpfung Europas unmittelbar betrof-fen wären.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Bundesregierung auf, die angestrebte Einkommensteuerreform konsequent an den Zielen Leistungsanreize, Mittelstandsstärkung und steuerliche Entlastung auszurichten. Eine Reform des Einkommensteuertarifs darf keine neue Umverteilung zulasten des Mittelstands bewirken, sondern muss endlich die Steuerbelastung über breite Einkommensbereiche spürbar senken. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion lehnt jede steuerliche Mehrbelastung ab.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) begrüßt die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zu Einsparungen im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die anschließende Gesetzesinitiative von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ausdrücklich. Die Finanzkommission Gesundheit stellt klar: Die GKV hat ein Ausgabenproblem, kein Einnahmeproblem. Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs ist daher richtig: Um Beitragssätze zu stabilisieren und den Wirtschaftsstandort nicht weiter zu belasten, muss sich die Ausgabendynamik wieder an der Entwicklung der Einnahmen orientieren. Das zeigt auch das Frühjahrsgutachten des Sachverständigenrats. Ohne Reformmaßnahmen in den Sozialversicherungen wird der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis zum Jahr 2040 auf rund 50 % ansteigen. Die gute Nachricht: Die Größenordnung, in der die Ministerin Vorschläge erarbeitet hat, ist im Grundsatz geeignet, die lange überfällige Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV zu erreichen. Der Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom 15. April 2026 sieht neben sinnvollen Sparmaßnahmen allerdings auch erhebliche Mehrbelastungen für Beschäftigte und Betriebe vor. Eine außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, eine Erhöhung der Beiträge bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) sowie die Abschaffung der kostenfreien Mitversicherung von Ehegatten wird zu Zusatzbelastungen von rund 6 Milliarden Euro ab dem Jahr 2028 führen. Um den Faktor Arbeit nicht weiter zu belasten, sind im parlamentarischen Verfahren Nachbesserungen am Entwurf geboten. Deutschland belegt im OECD-Vergleich bereits jetzt den zweiten Platz bei Steuern und Abgaben. Eine sofortige Beitragssatzsatzstabilisierung ist daher zwingend erforderlich. Diese darf jedoch nicht dazu führen, dass wir einzelne Beschäftigte und deren Arbeitgeber sowie Familien über Gebühr belasten. Vielmehr sollten wir die Chance nutzen, die Beiträge zur GKV nicht nur zu stabilisieren, sondern zu senken. Eine Senkung der Abgabenlast und damit der Lohnstückkosten ist angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage dringend geboten. Die Finanzkommission Gesundheit hat dazu eine Vielzahl an Einsparvorschlägen unterbreitet. Mit einer breit angelegten Senkung der GKV-Kosten schaffen wir nicht nur Entlastungen bei Beschäftigten und Betrieben, sondern erhöhen für die erforderlichen Einsparungen auch die Akzeptanz in der Bevölkerung.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert daher: • Die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit sind so umzusetzen, dass die für eine Beitragssatzsenkung erforderliche finanzielle Entlastungswirkung erreicht wird. • Keine weitere Belastung des Faktors Arbeit – auch nicht für einzelne Beschäftigtengruppen und deren Arbeitgeber: Eine außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und eine Anhebung des Beitragssatzes bei geringfügiger Beschäftigung müssen unterbleiben. • Die Einführung von Strafsteuern oder Lenkungsabgaben auf Lebensmittel (z.B. Zuckerabgabe) sollte unterbleiben. • Versicherungsfremde Leistungen wie die Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger sowie die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten sollten vollständig aus dem Staatshaushalt finanziert werden. • Die Finanzkommission Gesundheit sollte für ihre bis Ende 2026 vorgesehenen weiteren Vorschläge alle Maßnahmen prüfen, die zu einer wirksamen Senkung der Beitragssätze führen, und der Bundesregierung entsprechend mutige Vorschläge unterbreiten. • Zur langfristigen Weiterentwicklung der GKV müssen die Themen Prävention und Eigenverantwortung stärker in die Überlegungen einbezogen werden.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall.
Die Karenzzeit soll sich auf die ersten zwei Kalendertage beziehen, an denen der Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist. An diesen Tagen soll unabdingbar kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber bestehen.
Für gesetzlich Versicherte soll für diesen Zeitraum ein Anspruch auf Krankengeld in Höhe von maximal 70 Prozent des Regelentgelts bestehen.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026
Strom ist teuer in Deutschland. Erneuerbare Energien können Strompreise nur dann senken, wenn sie in großem Umfang da sind. Die Volatilität ihrer Einspeisung ist jedoch hoch. Zudem gibt es Dunkelflauten, in denen mit Photovoltaik und Windkraft nur wenig oder gar nicht Strom erzeugt werden kann. Gerade dann kommt es zu extremen Preisspitzen, wenn steuerbare Kraftwerke knapp sind. Das ist im langfristigen Strompreis eingepreist.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026
Die Lkw-Maut ist die streckenbezogene Abgabe für schwere Nutzfahrzeuge auf Bundesfernstraßen und damit ein zentrales verkehrs- und klimapolitisches Steuerungsinstrument des Bundes. Sie dient dazu, die Nutzung der Straßeninfrastruktur durch schwere Nutzfahrzeuge verursachergerecht zu bepreisen und zugleich Anreize für emissionsärmere Transporte zu setzen. Neben den Infrastrukturkosten umfasst die Maut deshalb auch Komponenten für Lärmbelastung, Luftverschmutzung und CO2-Emissionen.