Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 3. April von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.
Die große Mehrheit der MIT-Mitglieder ist von der Corona-Krise wirtschaftlich getroffen und hat bereits staatliche Hilfen beantragt. Bei einer Mitgliederbefragung gaben 42 Prozent der Unternehmer an, dass sie durch die Corona-Krise massiv geschädigt sind. 39 Prozent sehen sich in ihrer Tätigkeit zumindest eingeschränkt. 18 Prozent sind von der Krise nicht wesentlich betroffen und vier Prozent profitieren sogar. 63 Prozent der Unternehmen haben Hilfen beantragt, vor allem Kurzarbeitergeld, Steuerstundung und Soforthilfen für kleine Unternehmen. Ein größerer Teil hat auch Stundung von...
Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag können die Beiträge für März und April gestundet werden, teilten die Sozialversicherungsträger mit. Ausnahmsweise werden dafür keine Zinsen fällig. Damit ist eine der wichtigsten Forderungen der MIT kurzfristig beschlossen worden. Zuletzt hatte sich insbesondere MIT-Präsidiumsmitglied und PKM-Chef Christian von Stetten dafür starkgemacht. Unter dem Artikel finden Sie auch ein Antragsformular.
Durch eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird es anderen Unternehmen ermöglicht, befristet ihre Beschäftigte landwirtschaftlichen Betrieben zu überlassen. Wenn ein Beschäftigter jetzt in Kurzarbeit geht, kann er in der Landwirtschaft etwas hinzuverdienen, ohne dass dieser Verdienst auf sein Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Das schafft einen Anreiz, in der Landwirtschaft jetzt zu helfen.
Die MIT ist über den Bundesvorsitzenden Carsten Linnemann und über die Bundesgeschäftsstelle in ständigem Austausch mit den Wirtschaftsverbänden über die aktuelle Auswirkungen der Corona-Epidemie. Auch bekommen wir von unseren rund 25.000 Mitgliedern täglich Zwischenstände, wie dramatisch die Situation ist und welche Lösungen schnell geboten werden müssen.
Das KfW-Sonderprogramm 2020 ist am 23. März gestartet. Es unterstützt Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Kleine, mittelständische und auch große Unternehmen können ab sofort über ihre Hausbank Anträge stellen. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro sollen Betriebe entlasten. Die Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich, die Mittel sind unbegrenzt.
Ziel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist es, Liquidität und Eigenmittelausstattung von großen, eigentlich gesunden Unternehmen zu sichern. Dazu gehören ein Garantierahmen von 400 Milliarden Euro zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen sowie Kreditermächtigungen zur Rekapitalisierung und zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme. Im Einzelfall können auch kleinere, infrastrukturkritische Unternehmen profitieren. Auf den letzten Metern ist es der Unionsfraktion zudem gelungen, den Rettungsschirm auch für Startups in der Wachstumsphase zu öffnen.
Das starre deutsche Arbeitszeitgesetz wird für besonders wichtige Branchen übergangsweise gelockert. Dazu werden bundeseinheitliche Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften ermöglicht. Unter anderem wird die „70-Tage-Regelung“ für Saisonarbeitskräfte bis 31. Oktober auf bis zu 115 Tage ausgeweitet. Zudem sollen Unternehmen kurzfristig und unbürokratisch eigene Arbeitnehmer anderen Unternehmen wie eigenes Personal zur Verfügung stellen können („Kollegenhilfe“).
Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige im Volumen von 50 Milliarden Euro beschlossen. Den Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Sie können einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für drei Monate erhalten. Dabei handelt sich nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die jeweiligen Länder oder Kommunen.
Rückwirkend zum 1. März 2020 treten Neuregelungen für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld in Kraft. Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Die Sozialversicherungsbeiträge soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Arbeitnehmer dürfen den Teil des bisherigen Nettolohns, der dann entfällt, anrechnungsfrei hinzuverdienen, egal ob als reguläre Beschäftigung oder Minijob.
Selbstständige, vor allem Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbstständige, sollen die Grundsicherung in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch erhalten. Dazu werden unter anderem die Vermögensprüfungen ausgesetzt und die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete als angemessen anerkannt. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020. Bei Bedarf können sie bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.
Das Bundesfinanzministerium entlastet Steuerpflichtige, die durch die Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Die Finanzämter können und sollen ab dem 19. März auf Antrag fällige oder fällig werdende Steuern, die im Auftrag des Bundes verwaltet werden, stunden. Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer können angepasst werden. Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt und Säumniszuschläge erlassen.
Der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Carsten Linnemann fordert einen „Deutschlandfonds“ zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen in der Corona-Krise. „Deutschland braucht jetzt eine wirtschaftspolitische Gesamtstrategie“, sagt Linnemann. „Kernelement sollte ein Deutschlandfonds ‚Corona‘ sein, um die Liquidität der von der Krise betroffenen, eigentlich gesunden Unternehmen sicherzustellen. Diese Unternehmen und ihre Mitarbeiter dürfen wir jetzt nicht hängen lassen.“ Linnemann schlägt dazu eine Größenordnung von bis zu 100 Milliarden Euro vor.