Prof. Dr. Thorn Kring war zu Gast bei der MIT Warendorf. Er stellte dar, vor welche Herausforderungen die Generation Y die etablierten Unternehmen stellt und wie ihr Potenzial genutzt werden könne.
Zum Abschluss eines ereignisreichen Jahres hat die MIT Eichenzell am 7. November 2016 das Hochstiftliche Brauhaus Fulda besichtigt. Aus den Brauhäusern Löschenrod Gemeinde Eichenzell und Fulda wurde 1906 die Unionbrauerei Fulda: das heutige Hochstiftliche Brauhaus Fulda.
Am 5. November 2016 fand der Landesdelegiertentag der MIT Sachsen-Anhalt in Niederndodeleben bei Magdeburg statt. Als ein Teil der Veranstaltung wurde der Landesvorstand neu gewählt.
Am 3. November 2016 feierte die MIT Wesel mit 50 Gästen im SCALA-Kulturspielhaus ihr 40-jähriges Bestehen. Als besonderer Gast war der Vorsitzende der MIT NRW Hendrik Wüst dabei und begeisterte mit einer sehr mitreißenden Rede das Publikum.
Die MIT Harzkreis hatte zu einer Veranstaltung in Quedlinburg mit dem Titel "Aktuelle EU-Politik und Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft in der Region" eingeladen. Es referierte das MIT-Bundesvorstandsmitlgied und Mitglied des Europäischen Parlaments, Sven Schulze MdEP.
Der Stadtverband der MIT Lohne unter dem Vorsitz von Jörg Sieverding besuchte kürzlich das Central Distribution Center der Firma Adidas im Niedersachsenpark in Neuenkirchen-Vörden (Rieste).
Zum fünften Mal in Folge wurde der Willi Heineking-Ehrenpreis des MIT-Bezirksverbandes Hannover verliehen. Der diesjährige Preisträger ist Dipl.-Ing. Joachim Jordan.
Am 30. Oktober 2016 öffnete das 2. Mittelstandsforums Moers seine Pforten. Die MIT Moers hatte erneut mittelständische Unternehmer, Freiberufler, Einzelhändler und Handwerker zusammengerufen, um sich direkt in den Dialog zu bringen und ihr Unternehmen zu präsentieren.
Neuwahl des Landesvorstandes der MIT Thüringen – Klare Absage zur geplanten Gebietsreform - Handlungs- und Rechtssicherheit für den Mittelstand gefordert
Beim 75. After Business Talk der MIT Stuttgart erläuterte Cornelia Link von der RTS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KG die Änderungen und die künftig zu beachtenden Vorschriften. Die vom Bundesverfassungsgericht als „zu viel des Guten“ kritisierte Verschonung von bestimmten Vermögensteilen im Erbfall ist nach langem Tauziehen geändert und deutlich restriktiver ausgefallen. Es handelt sich dabei aber ausschließlich um Betriebsvermögen eines Schenkers oder Erblassers.