Versorgungsprobleme bei Arzneimitteln in Deutschland entstehen unter anderem durch die Verschiebung deutscher Waren ins Ausland durch den Großhandel, da in Deutschland inzwischen bei vielen Festbetragspräparaten aufgrund von systembedingten Preisabsenkungen (= Festbetragsspirale) ein niedrigeres Preisniveau gegenüber dem Ausland entstanden ist.
Überprüfung und Weiterentwicklung des Festbetragssystems nach § 35 SGB V /2:
Derzeit gibt es regelmäßig widersprüchliche Entscheidungen im Rahmen von Festbetragsfestsetzungen. Einerseits wird z.B. eine solitäre Erwachsenenindikation (z. B. Medikinet Adult®) durch den G-BA anerkannt, andererseits wird diese bei der Festsetzung des Festbetrags nicht berücksichtigt. Solche Widersprüche sind durch eine gesetzliche Klarstellung zu vermeiden.
Überprüfung und Weiterentwicklung des Festbetragssystems nach § 35 SGB V /1
Der GKV-Spitzenverband ist die Interessenvertretung aller gesetzlichen Krankenkassen- und Pflegekassen. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist die Festsetzung von Festbetragspreisen für Arzneimittel. Hier hat er eine Monopolstellung. Das Prozedere der Preisfestsetzung erscheint häufig willkürlich und wenig transparent. Insbesondere kleinere und mittlere pharmazeutische Anbieter können bei dieser preislichen Abwärtsspirale nicht mehr anbieten und gehen vom Markt. Ebenso werden unter diesen...
Antrag des MIT-Bundesverbandes an den CDU-Parteitag, 7./8. Dezember 2018
Der CDU-Bundesparteitag möge beschließen: Die CDU Deutschlands bekennt sich zum Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge und will die betriebliche Altersvorsorge stärken. Hierzu setzt sie folgende Maßnahmen um:
Halber Beitrag in der Auszahlungsphase Auf Betriebsrenten (u.a. die sog. Direktversicherungen) wird zukünftig nur noch der halbe Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) gezahlt.
Das Nebeneinander von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung in Deutschland hat sich bewährt. Das deutsche Gesundheitssystem zeigt sich im internationalen Vergleich als sehr leistungsfähig. Dennoch weist das deutsche Krankenversicherungssystem zahlreiche ungenutzte wettbewerbliche Potentiale auf. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU tritt daher dafür ein, diese Potentiale zu nutzen und wettbewerbliche Mechanismen zu verbessern, um so einen echten Wettbewerb und Markt im deutschen Krankenversicherungssystem zu schaffen.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU setzt sich für ein deutliches Absenken der Kranken- und Pflegeversicherungs-Mindestbeiträge für freiwillig gesetzlich-versicherte Selbständige ein.
Eine historisch niedrige Arbeitslosigkeit, eine anhaltend stabile Konjunktur und eine Beschäftigung auf Rekordniveau zeugen davon, dass es Deutschland unter der unionsgeführten Bundesregierung noch nie so gut ging wie bisher. Einen großen Anteil an dieser positiven Entwicklung haben die vielen mittelständischen Unternehmen in unserem Land. Sie gilt es, mit Blick auf die Zukunft und die kommende Legislatur, noch stärker durch eine kluge und effektive Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu unterstützen.
Wir fordern die Möglichkeit der Rückabwicklung und Kündigung zum Jahr 2004 bei Sozialabgaben auf Auszahlungsbeträge der Direktversicherung. Verträge vor 2004 sind bei Auszahlung nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen zu belasten.
Die Gesetzgebung muss dahingehend verändert werden, dass zwischen den Vertragsparteien wieder Gleichheit vor dem Gesetz gilt. Kündigungsgrund, Kündigungsfrist, etc. dürfen kein Zweiklassensystem generieren. Die Asymmetrie im Kündigungsschutz muss in der Gesetzgebung aufgehoben werden.