Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.
Die MIT fordert für gesetzlich Krankenversicherte eine Krankenversicherungskarte mit eindeutigen Persönlichkeitsmerkmalen, die eine missbräuchliche Verwendung durch unberechtigte Dritte ausschließt.
Die MIT bekennt sich zur Sozialen Marktwirtschaft. Ein Grundsatz der Sozialen Marktwirtschaft ist es, eine nachhaltige Politik im Interesse zukünftiger Generationen zu gestalten.
Der Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU lehnt die Absicht der Bundesregierung ab, eine Luftverkehrsabgabe einzuführen und fordert insbesondere die Bundesregierung auf, von dieser Planung Abstand zu nehmen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich die 2005 von der damaligen Bundesregierung getroffene Entscheidung zur Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückzunehmen.
Die MIT lehnt den im Rahmen des so genannten Sparpaketes geplanten Vorrang für Forderungen des Fiskus in Insolvenzverfahren ab und fordert die Bundesregierung auf, von diesen Plänen Abstand zu nehmen.
Die MIT fordert die Bundesregierung auf, ihre Pläne zur Einführung einer Familienpflegezeit zu überarbeiten. Der Vorschlag der Bundesfamilienministerin ist in der geplanten Form abzulehnen.
Ein fairer Wettbewerb auf den Energiemärkten ist der effizienteste und produktivste Mechanismus zur Nutzung von Energieressourcen und zur Gewährleistung wirtschafts- und verbraucherfreundlicher Energiepreise.
Die Soziale Marktwirtschaft ist das tragende Ordnungsprinzip, nach dem das Wirtschaftsleben in der Bundesrepublik gestaltet worden ist und das die Voraussetzung für den außerordentlichen großen wirtschaftlichen Aufschwung war, den wir heute verzeichnen können.
Die MIT spricht sich dafür aus, die Regelungen zur Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/ 2006 für LKW-Fahrer ersatzlos für den Werksverkehr und Güterkraftverkehr mit einem Einsatzradius von 100 km um den Betriebsort zu streichen.