Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) begrüßt die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zu Einsparungen im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die anschließende Gesetzesinitiative von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ausdrücklich. Die Finanzkommission Gesundheit stellt klar: Die GKV hat ein Ausgabenproblem, kein Einnahmeproblem. Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs ist daher richtig: Um Beitragssätze zu stabilisieren und den Wirtschaftsstandort nicht weiter zu belasten, muss sich die Ausgabendynamik wieder an der Entwicklung der Einnahmen orientieren. Das zeigt auch das Frühjahrsgutachten des Sachverständigenrats. Ohne Reformmaßnahmen in den Sozialversicherungen wird der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis zum Jahr 2040 auf rund 50 % ansteigen. Die gute Nachricht: Die Größenordnung, in der die Ministerin Vorschläge erarbeitet hat, ist im Grundsatz geeignet, die lange überfällige Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV zu erreichen. Der Kabinettsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom 15. April 2026 sieht neben sinnvollen Sparmaßnahmen allerdings auch erhebliche Mehrbelastungen für Beschäftigte und Betriebe vor. Eine außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, eine Erhöhung der Beiträge bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) sowie die Abschaffung der kostenfreien Mitversicherung von Ehegatten wird zu Zusatzbelastungen von rund 6 Milliarden Euro ab dem Jahr 2028 führen. Um den Faktor Arbeit nicht weiter zu belasten, sind im parlamentarischen Verfahren Nachbesserungen am Entwurf geboten. Deutschland belegt im OECD-Vergleich bereits jetzt den zweiten Platz bei Steuern und Abgaben. Eine sofortige Beitragssatzsatzstabilisierung ist daher zwingend erforderlich. Diese darf jedoch nicht dazu führen, dass wir einzelne Beschäftigte und deren Arbeitgeber sowie Familien über Gebühr belasten. Vielmehr sollten wir die Chance nutzen, die Beiträge zur GKV nicht nur zu stabilisieren, sondern zu senken. Eine Senkung der Abgabenlast und damit der Lohnstückkosten ist angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage dringend geboten. Die Finanzkommission Gesundheit hat dazu eine Vielzahl an Einsparvorschlägen unterbreitet. Mit einer breit angelegten Senkung der GKV-Kosten schaffen wir nicht nur Entlastungen bei Beschäftigten und Betrieben, sondern erhöhen für die erforderlichen Einsparungen auch die Akzeptanz in der Bevölkerung.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert daher: • Die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit sind so umzusetzen, dass die für eine Beitragssatzsenkung erforderliche finanzielle Entlastungswirkung erreicht wird. • Keine weitere Belastung des Faktors Arbeit – auch nicht für einzelne Beschäftigtengruppen und deren Arbeitgeber: Eine außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und eine Anhebung des Beitragssatzes bei geringfügiger Beschäftigung müssen unterbleiben. • Die Einführung von Strafsteuern oder Lenkungsabgaben auf Lebensmittel (z.B. Zuckerabgabe) sollte unterbleiben. • Versicherungsfremde Leistungen wie die Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger sowie die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten sollten vollständig aus dem Staatshaushalt finanziert werden. • Die Finanzkommission Gesundheit sollte für ihre bis Ende 2026 vorgesehenen weiteren Vorschläge alle Maßnahmen prüfen, die zu einer wirksamen Senkung der Beitragssätze führen, und der Bundesregierung entsprechend mutige Vorschläge unterbreiten. • Zur langfristigen Weiterentwicklung der GKV müssen die Themen Prävention und Eigenverantwortung stärker in die Überlegungen einbezogen werden.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall.
Die Karenzzeit soll sich auf die ersten zwei Kalendertage beziehen, an denen der Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist. An diesen Tagen soll unabdingbar kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber bestehen.
Für gesetzlich Versicherte soll für diesen Zeitraum ein Anspruch auf Krankengeld in Höhe von maximal 70 Prozent des Regelentgelts bestehen.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026
Strom ist teuer in Deutschland. Erneuerbare Energien können Strompreise nur dann senken, wenn sie in großem Umfang da sind. Die Volatilität ihrer Einspeisung ist jedoch hoch. Zudem gibt es Dunkelflauten, in denen mit Photovoltaik und Windkraft nur wenig oder gar nicht Strom erzeugt werden kann. Gerade dann kommt es zu extremen Preisspitzen, wenn steuerbare Kraftwerke knapp sind. Das ist im langfristigen Strompreis eingepreist.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026
Die Lkw-Maut ist die streckenbezogene Abgabe für schwere Nutzfahrzeuge auf Bundesfernstraßen und damit ein zentrales verkehrs- und klimapolitisches Steuerungsinstrument des Bundes. Sie dient dazu, die Nutzung der Straßeninfrastruktur durch schwere Nutzfahrzeuge verursachergerecht zu bepreisen und zugleich Anreize für emissionsärmere Transporte zu setzen. Neben den Infrastrukturkosten umfasst die Maut deshalb auch Komponenten für Lärmbelastung, Luftverschmutzung und CO2-Emissionen.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026
Die Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG, bedarf einer tiefgreifenden Überarbeitung, die sich an den Prinzipien der Technologieoffenheit, Flexibilität und Praktikabilität statt an einseitigen Technologievorgaben und strikten Priorisierungen orientiert. Das derzeit geltende GEG engt die Erfüllungsoptionen ein und belastet den Mittelstand mit weiterer unpraktikabler Bürokratie. Dementsprechend muss das Gebäudemodernisierungsgesetz als geplanter Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes schlanker, einfacher und technologieoffener werden.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026
Klimaschutz muss marktwirtschaftlich funktionieren Grundsätzlich ist die CO2-Bepreisung ein zielführendes Instrument. Notwendig für eine Wirkung, die den internationalen Wettbewerb nicht verzerrt, ist jedoch eine möglichst breite Anwendung, in möglichst vielen Ländern, möglichst global. Die aktuellen politischen Weichenstellungen gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie massiv. Der vorgesehene Auslauf der Zertifikate bis 2039, wie im Rahmen von Fit for 55 und dem ETS-Reformpaket beschlossen, ignoriert grundlegende Realitäten der industriellen Transformation. Die Folge: Standortschwächung, Carbon Leakage, Investitionsrückzug. Dies zeigt die Grenzen dieses Instruments, das von politischen Vorgaben abhängig ist.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026
Erneuerbare Energien decken mittlerweile knapp 55% des deutschen Bruttostromverbrauchs und haben damit ihre Marktreife zweifelsfrei bewiesen. Das bisherige System des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das als Anschubfinanzierung konzipiert war, ist in seiner jetzigen Form überholt. Da die Beihilfegenehmigung für das aktuelle EEG zum 31. Dezember 2026 ausläuft, ist eine grundlegende Novellierung zwingend erforderlich, um den Übergang in eine marktwirtschaftliche Energiewelt zu vollziehen.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026
Im November 2025 einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament im Rahmen des Klimaziels für 2040 auf eine Verschiebung des EU-ETS 2, mit dessen Einführung unabhängig vom bereits bestehenden Emissionshandelssystem CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Kraft- und Brennstoffen in Gebäuden, im Straßenverkehr und in der mittelständischen Industrie bepreist werden sollen. Die EU sollte sich intensiv für internationale Vereinbarungen zum Emissionshandel einsetzen, da Klimaschutz letztlich nur weltweit erfolgreich sein kann.
Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten 2026 eine steuer- und abgabenfreie Prämie bis zu 1.000 Euro zahlen können. Das Ziel: eine Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ohne Frage: Beschäftigte brauchen mehr Netto vom Brutto. Ihre Leistung muss sich lohnen. Fakt ist: Gerade Überstunden und Mehrarbeit, aber auch Sonderzahlungen schlagen sich in ihrem Geldbeutel nicht ausreichend nieder. Entlastung ist das Gebot der Stunde – für alle. Deshalb darf die Entlastungsprämie nicht zu einer Belastungsprämie von Mittelstand und Handwerk werden.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 13. März 2026
Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) soll ab dem 1. Januar 2027 die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu regeln: Verbesserte Förderung, einfachere und kostengünstige Produkte, reduzierte Garantiezwänge, Online-Abschluss und höhere Renditen mit einem primär aktienbasierten Altersvorsorgedepot mit Auszahlplan – das sind in Kürze die wichtigsten Stoßrichtungen, die die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) grundsätzlich teilt. Denn so würden die größten Schwachstellen, die mit der bisherigen Riester-Vorsorge verbunden waren, endlich korrigiert.