Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.
Eine historisch niedrige Arbeitslosigkeit, eine anhaltend stabile Konjunktur und eine Beschäftigung auf Rekordniveau zeugen davon, dass es Deutschland unter der unionsgeführten Bundesregierung noch nie so gut ging wie bisher. Einen großen Anteil an dieser positiven Entwicklung haben die vielen mittelständischen Unternehmen in unserem Land. Sie gilt es, mit Blick auf die Zukunft und die kommende Legislatur, noch stärker durch eine kluge und effektive Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu unterstützen.
Die MIT auf Bundesebene und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gefordert, sich dafür einzusetzen, dass nach der nächsten Bundestagswahl eine Reform des Gesundheitswesens eingeleitet wird, damit die medizinische Versorgung mit Ärzten auf dem Land als auch die Situation in den Krankenhäusern deutlich verbessert werden.
Die MIT fordert die Beibehaltung einer kurzfristigen Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften auf drei Monate, bzw. 70 Tage. Die bestehende temporäre Regelung zu §115 SGB IV hat sich seit 2015 bewährt und soll daher über den 31.12.2018 entfristet werden.
Die MIT fordert, die Höhe der Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV von 1 % pro Monat und der Verzinsung von Erstattungsansprüchen nach § 27 SGB IV von 4 % p.a. auf jeweils 0,25 % pro Monat zu senken.
Wir fordern den verstärkten Einsatz von Bürgschaftsinstrumenten für mittelständische Unternehmen für dauerhaft angelegte Investitionen in Entwicklungsländern.
Die hohen Zinsen auf Steuernachzahlungen gemäß § 238 der Abgabenordnung i.H. von 6 Prozent p.a. sind im Hinblick auf die seit langer Zeit anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB nicht länger zu rechtfertigen. Die Verzinsung von Steueransprüchen der Finanzverwaltung muss nachhaltig gesenkt werden.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU setzt sich für ein deutliches Absenken der Kranken- und Pflegeversicherungs-Mindestbeiträge für freiwillig gesetzlich-versicherte Selbständige ein.
Die MIT fordert den Gesetzgeber auf, im Falle des Erwerbs einer Immobilie zur eigenen Nutzung diesen Vorgang grunderwerbssteuerfrei zu stellen. Diese Begünstigung gilt nur für den Fall des erstmaligen Erwerbs einer Immobilie zur Eigennutzung.