Der MIT-Bundesvorstand fordert die Bundesregierung auf, sich bei der Förderung im Verkehrssektor nicht nur auf Elektromobilität zu beschränken, sondern auch andere alternative Antriebe, wie z.B. Gasantriebe sowie alternative Kraftstoffe, wie z.B. E-Fuels, in die Förderprogramme und Kommunikation aufzunehmen. Zudem sollte sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine technologieoffene CO2-Regulierung sowohl für PKW und leichte Nutzfahrzeuge, als auch schwere Nutzfahrzeuge einsetzen. Insbesondere die Anrechenbarkeit alternativer Kraftstoffe zur Erreichung der Flottenziele würde diesem Zweck...
Die Diskussion über die Auswirkungen von Dieselfahrzeugen auf die Luftreinhaltung nimmt absurde Züge an, die wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen sind. Schon die Debatte um Fahrverbote führt zu realen Wertverlusten bei Autobesitzern, die dem schutzlos ausgeliefert sind. Beides muss verhindert werden.
Zum Diesel-Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erklärt der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Carsten Linnemann: „Fahrverbote sind unverhältnismäßig, weil sie in erster Linie Berufstätige und Selbstständige treffen würden.
Die sichere Stromversorgung ist ein hohes Gut für die deutsche Wirtschaft. Einen maßgeblichen Beitrag dazu müssen auch die Stromerzeuger mit witterungsabhängigen Wind- und Solarenergien leisten.
Die CDU Deutschlands hat auf ihrem Parteitag in Essen einen Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) zur emissionsfreien Mobilität angenommen. Darin wird die Gängelung der mündigen Verbraucher durch staatliche Verbote und Produktvorgaben abgelehnt. Der Beschluss lautet: „Wir sprechen uns dagegen aus, dass deutschen Autofahrern der Antrieb ihres Autos gesetzlich vorgeschrieben wird.“
Die CDU Deutschlands lehnt die Gängelung der mündigen Verbraucher durch staatliche Verbote und Produktvorgaben ab. Wir sprechen uns dagegen aus, dass deutschen Autofahrern der Antrieb ihres Autos gesetzlich vorgeschrieben wird.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) kritisiert den Anstieg der EEG-Umlage auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde und fordert eine marktwirtschaftliche Umsteuerung bei der Energiewende, um weitere Kostenanstiege zu vermeiden. Mit den ebenfalls steigenden Netzdurchleitungsgebühren und allen weiteren Umlagen werden die Kosten der Erneuerbaren Energien im kommenden Jahr die 30 Mrd. €-Grenze durchbrechen. Für diesen Betrag müssen sowohl private als auch gewerbliche Stromverbraucher (ausgenommen sind energieintensive Betriebe) im Jahr 2017 aufkommen.
Die MIT fordert die Umsetzung der Beschlüsse C 29 und C 65 des Bundesparteitages der CDU in Karlsruhe vom 15. Dezember 2015 und beantragt, im Strommarktgesetz und im Energiewirtschaftsgesetz die Verantwortung der Erneuerbaren Energien für eine sichere Stromversorgung rund um die Uhr verpflichtend festzuschreiben; die technologieoffene Ausschreibung für Erneuerbare Energien im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu verankern und sämtliche Speicherbetreiber auch ohne Rückverstromungsverpflichtung von der EEG-Umlage, allen weiteren Umlagen und von der Stromsteuer zu befreien.
Lesen Sie in einem pointiert formulierten Positionspapier des Vorsitzenden der MIT-Kommission Energie und Umwelt über wesentliche Schwachstellen der Energiewende. Dieter Bischoff erläutert das Dreisäulenmodell der Energiewende aus Strommarkt, Wärmemarkt und Mobilität und analysiert die zentralen Herausforderungen Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Technologieoffenheit.
Der Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung hat in einem Beschluss sechs Vorschläge erarbeitet, um die Erneuerbaren Energien zügig in den Strommarkt zu integrieren und Kosten zu dämpfen.