Beschlüsse des Bundesvorstandes

Beschlüsse

Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.

Beschlüsse 16 2023-2025

Untrernehmensportal einführen - Once Only umsetzen

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 8. JULI 2025

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert

ein Gesetz zur Einrichtung eines zentralen Unternehmensportals, über das die Unternehmen ihre Verwaltungsdienstleistungen abwickeln können. Das Portal muss mit einer modernen Registerlandschaft verknüpft sein, so dass keine doppelte Datenerhebung mehr erfolgt. Unternehmen nur noch einmalig ihre wesentlichen Daten übermitteln (Once Only-Prinzip/One Stop Shop). Auf diese Daten haben alle Behörden Zugriff, die ein berechtigtes Interesse an den Unternehmensdaten nachweisen (z. B. zur Erfüllung von Berichtspflichten der Unternehmen). Als Vorbild könnte das entsprechende norwegische Einheitsportal dienen.

Sondervermögen Infrastruktur in der Umsetzung

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 8. JULI 2025

Deutschland steht vor historischen Herausforderungen. Neben den Fragen der inneren und äußeren Sicherheit, des demografischen Wandels oder der Bekämpfung des Klimawandels steht hier vor allem die seit Jahren schwindende wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit im Fokus. Im Draghi-Bericht zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit werden Handel, Energie und Verteidigung als drei Schlüsselfaktoren identifiziert, die das europäische Wachstums- und Wohlstandsmodell nach Ende des Zweiten Weltkrieges über Jahrzehnte getragen haben, deren Wachstumsbeiträge nun aber zu schwinden drohen.

Sofortprogramm für bessere Bildung im Handwerk

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 8. JULI 2025

Das deutsche Handwerk beschäftigt 5,6 Mio. Menschen in 1 Mio. Handwerksunternehmen mit 343.000 Auszubildenden. Es erzielte 2023 einen Umsatz von 766 Milliarden Euro. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in der längsten Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik. Der Mittelstand ist davon besonders betroffen. Die Bundesregierung muss rasch Maßnahmen ergreifen, kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen.

Innovative Gesundheitsversorgung sichern, mittelständische Strukturen stärken, Planwirtschaft entgegentreten

Datum des Artikels 09.07.2025

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 8. JULI 2025

Die Gesundheitsversorgung ist eine wichtige und vertrauensbildende „Grundleistung“ für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land: diese müssen sich darauf verlassen können, dass sie wohnortnah und qualitativ hochwertig versorgt werden. Zugleich ist eine gute medizinische Versorgung wichtiger Standortfaktor und damit eine zentrale Voraussetzung für die Entfaltung der Potenziale unserer Wirtschaft.

Als Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) treten wir für praxisnahe und bürokratiearme Rahmenbedingungen in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung ein, die damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Ziels gleichwertiger Lebensverhältnisse leisten. Die insbesondere infolge der demographischen Entwicklung entstehenden (finanziellen) Anforderungen gerade in ländlichen Regionen werden wir durch innovative Versorgungsformen und den Einsatz von digitalen und KI-gestützten Anwendungen angehen.

Wir setzen uns ausdrücklich für eine Stärkung des dualen Krankenversicherungssystems ein. Wir müssen Strukturreformen anstoßen, die die Gesundheitsausgaben dauerhaft und nachhaltig dämpfen. Weiterhin wollen wir die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten mittels Prävention stärken, das Kostenbewusstsein schärfen und so auch die Krankheitslast nachhaltig senken. Die ergänzende private und betriebliche Vorsorge wollen wir stärker fördern.

Die Zukunft des Einzelhandels

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 8. JULI 2025

Eine aktive Wirtschaftspolitik für den Handel

Der Einzelhandel ist mit mehr als 280.000 Unternehmen und über 3 Millionen Beschäftigten, die einen Umsatz von 660 Mrd. Euro im Jahr erwirtschaften, einer der bedeutendsten Arbeitgeber und Ausbilder in Deutschland. Der Mittelstand prägt diese Branche entscheidend. 99 % der Unternehmen sind mittelständisch, beschäftigen 49 % aller Mitarbeitenden und kommen auf 31 % des Gesamtumsatzes im Einzelhandel.

Der Einzelhandel entwickelt sich mit rasanten Schritten zu einer Technologiebranche mit hohem Digitalisierungsanteil. Immer mehr stationäre Händler eröffnen Onlineshops oder verkaufen ihre Produkte auf Onlineplattformen und virtuellen Marktplätzen. Algorithmen, Künstliche Intelligenz und Big Data revolutionieren die Branche. Getrieben durch die Digitalisierung und den Boom des Onlinehandels verändert sich der Handel rasant.

Die Herausforderungen für den Standort Deutschland sind dabei enorm. Unsicherheit ist angesichts multipler Krisen zum Dauerzustand geworden.  Unternehmen sehen sich hohen und weiter steigenden Kosten, zunehmender Regulierung und wachsenden Anforderungen an die digitale und klimaneutrale Transformation ausgesetzt. Viele befinden sich bereits an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Gleichzeitig sorgen sich Bürgerinnen und Bürger um die wirtschaftliche Entwicklung und den Erhalt von Arbeitsplätzen.

Staatsquote begrenzen - Freiheit, Sicherheit und Eigenverantwortung sichern

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 24. MAI 2025

Die Staatsquote in Deutschland hat mit 49,5 % einen besorgniserregenden Höchststand erreicht. Fast die Hälfte der gesamten Wirtschaftsleistung wird inzwischen durch staatliche Ausgaben umverteilt. In ihrem Frühjahrsgutachten sagen die führenden Forschungsinstitute für Deutschland im laufenden Jahr ein Überschreiten der 50-Prozent-Marke voraus. 2026 soll die Staatsquote auf mehr als 51 Prozent klettern. Diese Entwicklung ist nicht nur fiskalisch riskant, sondern auch ordnungspolitisch gefährlich. Denn je weiter sich der Staat in wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse hinein ausdehnt, desto mehr verdrängt er Eigenverantwortung, unternehmerische Initiative und individuelle Freiheit. Schon Helmut Kohl warnte: „Bei einer Staatsquote von 50 Prozent beginnt der Sozialismus“. Eine Senkung der Staatsquote kann nicht durch rein buchhalterische Maßnahmen oder Lastenverschiebung innerhalb des Staatssektors erreicht werden – insbesondere nicht durch steigende Beitragssätze oder ausgedehnte Bemessungsgrundlagen in der Sozialversicherung, die Bürger und Betriebe zusätzlich belasten. Vielmehr braucht es strukturelle Reformen im Sozialsystem, in der Verwaltung und in der Förderpolitik. Ohne grundlegende Neupriorisierung und eine Rückbesinnung auf das Subsidiaritätsprinzip bleibt jede Quote eine bloße Rechengröße – ohne echte Effizienzgewinne und Entlastungen für Gesellschaft und Wirtschaft. Die Rolle des Staates muss neu bestimmt werden: Vom immer weiter expandierenden Akteur zurück zum schlanken, effizienten Ordnungsrahmen. Die Soziale Marktwirtschaft lebt vom freien Spiel der Kräfte – nicht von permanenten staatlichen Eingriffen. Die Bundesregierung muss dem stetigen Anstieg der Staatsquote entschieden entgegenwirken und die staatliche Ausgabenpolitik künftig konsequent an den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, der Haushaltsdisziplin und der Eigenverantwortung ausrichten. Eine wirksame Begrenzung der Staatsquote setzt dabei tiefgreifende Strukturreformen voraus – nicht bloße Ausgabenkürzungen auf Kosten von Beitragszahlern oder künftigen Generationen.

Kassensturz & Prüfung: Unternehmenssteuerreform vorziehen - Soli abschaffen

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 24. MAI 2025

Die neue Bundesregierung bringt mit den Turbo-Abschreibungen, der Senkung der Energiepreise und dem umfangreichen Bürokratieabbau wichtige Maßnahmen zur Stärkung des Standorts Deutschland auf dem Weg. Noch weiter reichende Entlastungen sind aufgrund der angespannten Kassenlage des Bundes derzeit nicht geplant. Laut der jüngsten Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzung werden Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2026 knapp 1.006 Mrd. Euro einnehmen. Zwar wären das rund 19,1 Mrd. Euro weniger als bisher prognostiziert – dennoch darf der Abbau von Belastungen des Mittelstands nicht aus dem Blickfeld geraten.

Kommunale Finanzen zukunftsfest gestalten

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 24. MAI 2025

Die kommunalen Finanzen sind seit Jahren enorm unter Druck. Zahlreiche Kommunen können ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen und nehmen immer neue Kassenkredite auf, die eigentlich nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung gedacht sind. Ziel muss es sein, die Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wieder klar zu ordnen und die Aufgabenwahrnehmung auf allen Ebenen auskömmlich zu finanzieren. Der Bund und auch die Länder übertragen den Kommunen immer wieder neue Aufgaben, teilweise mit Anschlussfinanzierungen oder indem die Anforderungen an die bestehenden Aufgaben der Kommunen vergrößert werden. Dadurch entstehen den Kommunen häufig Kosten, ohne dass für die Finanzierung gesorgt wäre. Gerade die sozialen Aufgaben und die Aufgaben der Jugendhilfe sind stark gestiegen. Zusätzliche Leistungen und gestiegene Fallzahlen lassen die Kosten stärker steigen, als die Einnahmen anwachsen.

Vermögensteuer: Gefahr für Standort und Unternehmen

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 24. MAI 2025


Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert den Verzicht auf eine (Wieder-) Einführung irgendeiner Form der Vermögensbesteuerung, weil dadurch die Rahmenbedingungen für die Unternehmen am Standort Deutschland weiter verschlechtert würden.

Erbschaftsteuer einfacher und rechtssicher ausgestalten

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 24. MAI 2025

Kaum eine Steuer wird politisch so stark diskutiert wie die Erbschaftsteuer. Einige betrachten die aktuellen Belastungen der Steuerpflichtigen als “viel zu gering”, andere halten sie für “viel zu hoch”. Derzeit ist das ErbStG erneut Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Unter anderem wird geprüft, ob die derzeitige Rechtslage zur Erbschaftsteuer auf Privatvermögen (hier Aktiendepots) im Ver¬gleich zur begünstigten Besteuerung von Betriebsvermögen verfassungswidrig ist (1 BvR 804/22).

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) setzt sich seit jeher für ein Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ein, das einen Interessenausgleich zwischen Eigentum und sozialer Bindung des Eigentums schafft – und dabei die mittelständischen (Familien-)Unternehmen nicht in ihrer Substanz schwächt.

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